Für große Stromautobahnen (= neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen - HGÜ-Leitungen) sieht das Gesetz einen Vorrang der Erdverkabelung in der Bundesfachplanung vor. HGÜ-Freileitungen sind nur noch in bestimmten Fällen, zum Beispiel aus Naturschutzgründen, als Ausnahme möglich. Vereinfachend gesagt: Dort, wo Menschen wohnen, herrscht künftig ein absolutes HGÜ-Freileitungsverbot. Freileitungen sind nur noch entsprechend sehr engen Ausnahmen zulässig.