Heizungen kommt bei der Umsetzung der Energie- und Klimaziele besondere Bedeutung zu. Je nach Effizienz des Heizkessels können die Geräte einen besonders großen Energieverbrauch verursachen. Gerade ältere Heizkessel sind meist ineffizient. Daher versehen Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure und Energieberater ab dem 1. Januar 2016, alle Geräte die älter als 15 Jahre sind, schrittweise mit dem nationalen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen. Damit werden Verbraucher über den Effizienzstatus ihres Heizgerätes informiert. Die Kennzeichnung sowie die Information über Energieberatungsangebote und Förderungen soll die Austauschrate bei alten Heizgeräten erhöhen und Verbrauchern das Energiesparen erleichtern.

Hier steht ein Online-Rechner zur Verfügung, mit dem die Effizienzklasse eines Heizkessels ermittelt werden kann.

Nein. Eigentümer und Mieter von Heizkesseln sind gesetzlich dazu verpflichtet, dass das Label angebracht wird (§19 Absatz 2 EnVKG). Es liefert ihnen eine wertvolle Information über die Energieeffizienz des Heizkessels und ist außerdem kostenlos.

Nein. Das Anbringen des Labels und die Überreichung der Informationsbroschüre ist kostenfrei (§ 19 Absatz 1 EnVKG).

Nein, bei dem nationalen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen handelt es sich lediglich um eine Erstinformation. Diese gibt Ihnen eine individuelle Einschätzung darüber, wie sparsam oder verschwenderisch Ihr Heizkessel mit der Energie umgeht. Eine Handlungspflicht zum Austausch des Heizkessels kann daraus aber nicht abgeleitet werden. Es kann aber wirtschaftlich sein, die Heizung zu erneuern.

Es gibt eine große Auswahl an neuen Heizgeräten mit verschiedenen Effizienzklassen. Bei der Auswahl sind Installateure, Energieberater, Schornsteinfeger oder Internet-Ratgeber behilflich. Die Effizienzklasse des bestehenden Heizkessels ist direkt vergleichbar mit der Effizienzklasse neuer Heizgeräte. Das heißt, ein Altgerät der Effizienzklasse A ist genauso effizient wie ein Neugerät der gleichen Klasse. Informationen zur Effizienz von Altgeräten finden Sie hier.

Es gibt viele Möglichkeiten beraten zu werden. Einige Beispiele sind:

Interaktive Internetrechner:

Der einfachste Weg, unverbindlich mögliche Kosten und Einsparungen abzuschätzen, ist der "Sanierungskonfigurator" unter www.sanierungskonfigurator.de oder das Online-Angebot "HeizCheck": www.co2online.de/heizcheck/

Energieberatung der Verbraucherzentralen:

Erhalten Sie telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei sich zu Hause eine erste Einschätzung und Tipps für mehr Energieeffizienz. Kostengünstig dank BMWK-Förderung. Mehr Infos dazu .finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder vereinbaren Sie direkt einen Termin: 0800 809802400 (kostenlos)

Vor-Ort-Beratung:

Ein Energieberater analysiert Ihr Haus und erstellt ein individuelles Sanierungskonzept. Staatlicher Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser: bis zu 800 Euro. Wenn Sie mehr wissen möchten, schauen Sie auf www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung

Energieeffizienz-Experten-Liste:

Den richtigen Energieberater finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de Um Berater, Schornsteinfeger oder Installateure auszuwählen, fragen Sie z.B. nach Qualifikation, Fortbildungen und Referenzen.

Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten enthält auch dieser Flyer.

Es gibt viele Förderangebote. Einige Beispiele sind:

Marktanreizprogramm (MAP):

Attraktive Zuschüsse für den Umstieg auf erneuerbare Energien (z. B. Solarthermieanlage, Pelletheizung, effiziente Wärmepumpe). Mehr Infos erhalten Sie unter www.heizen-mit-erneuerbaren-energien.de oder rufen Sie die BAFA-Hotline an: 06196 9081625

Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung:

Investitionszuschuss für kleine Blockheizkraftwerke, die neben Wärme auch Strom produzieren. Außerdem Zulage für den erzeugten Strom. Weitere Infos finden Sie auf www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/index.html oder nutzen Sie die BAFA-Hotlines: 06196 9081798 für Investitionszuschüsse, 06196 9081962 für die Strom-Zulage

KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren":

Zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für Heizungstausch, Fenstertausch, Dämmung oder für die umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Informieren Sie sich auf www.kfw.de Energetische-Sanierung oder telefonisch im KfW-Infocenter: 0800 5399002 (kostenfrei).

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen:

Wenn Sie keine Fördermittel in Anspruch nehmen, können Sie 20 Prozent der Lohnkosten des Handwerkers bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Pumpentausch und hydraulischer Abgleich (Heizungsoptimierung):

Der Staat übernimmt 30 Prozent des Netto-Rechnungsbetrages für neue Umwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen. Und auch 30 Prozent der Nettokosten für eine Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich und optional zusätzliche geringinvestive Maßnahmen) werden gefördert. Weitere Infos finden Sie hier.