Die neuen seit Februar 2020 geltenden Fördersätze sind rückwirkend für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden, der Stichtag ist also der 5. November 2019. Der erhöhte Bundesanteil (Innovationsprämie) gilt für Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden und für die der Antrag auf Förderung derzeit noch befristet bis zum 31.12.2022 gestellt wird.

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA online stellen.
Die Innovationsprämie geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zurück und steht im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Kommission.