Die erneuerbaren Energien in Deutschland haben in Windeseile zugelegt. 2010 lag ihr Anteil noch bei 17 Prozent, heute sind es rund 30 Prozent. Mit der staatlichen Förderung der letzten Jahre haben wir die Energiewende verlässlich gemacht. Aus den einstigen Nischentechnologien sind durchsetzungsfähige Marktteilnehmer geworden. Deshalb verfolgt das neue Ausschreibungsmodell drei zentrale Ziele:

1. Bessere Planbarkeit: Der im EEG 2014 festgelegte Ausbaukorridor für erneuerbare Energien soll eingehalten werden. Durch die Ausschreibungen soll der zukünftige Ausbau effektiv gesteuert werden.

2. Mehr Wettbewerb: Die Ausschreibungen sollen den Wettbewerb zwischen Anlagenbetreibern fördern - auf diese Weise werden die Kosten des Erneuerbaren-Ausbaus gering gehalten. Das Grundprinzip hierbei: Erneuerbarer Strom soll nur in der Höhe vergütet werden, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist.

3. Hohe Vielfalt: Von kleinen Genossenschaften bis zu großen Firmen - die Akteursvielfalt unter den Anlagenbetreibern soll erhalten bleiben, und allen Akteuren sollen faire Chancen eingeräumt werden. Diesem Ziel dient die Bagatellgrenze von grundsätzlich 750 kW (150 kW bei Biomasseanlagen). Darüber hinaus wurde ein einfaches und transparentes Ausschreibungsmodell gewählt, das auf die Herausforderungen für kleinere Akteure zugeschnitten ist. Bei der Windenergie an Land erhalten lokale Bürgerenergiegesellschaften außerdem gezielte Erleichterungen innerhalb der Ausschreibung.