(Stand: 30. März 2020)

Die Soforthilfe dient dazu, die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen zu sichern und akute Liquiditätsengpässe in Folge der Corona-Krise zu überbrücken. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.