In CETA sind Öffnungsverpflichtungen zur Daseinsvorsorge ausgeschlossen. Der Text ist dazu eindeutig. Er enthält den gleichen Vorbehalt gegen Öffnungsverpflichtungen, wie er in früheren Abkommen der EU und im Dienstleistungsabkommen der WTO (GATS) seit 1995 enthalten ist.