Ein Investitionsschutzabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten (oder mehreren Staaten), der Investoren aus einem der Vertragsstaaten (Heimatstaat) bestimmten Schutz im anderen Staat (Gaststaat) zusichert.

Dabei geht es unter anderem um die Gewährleistung von Eigentumsschutz und Schutz vor Enteignung, den freien Transfer von Kapital und Erträgen oder den Schutz gegen Diskriminierungen.

Bei bisherigen Investitionsschutzverträgen konnte die Beachtung der Schutzstandards entweder durch den Heimatstaat des Investors in einem Staat-Staat-Schiedsverfahren oder durch den Investor selbst in einem Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) durchgesetzt werden. Mit CETA wird die Streitbeilegung modernisiert und ein öffentlich-legitimiertes Investitionsgericht eingeführt.

In älteren Investitionsabkommen waren nur Staat-Staat-Schiedsverfahren vorgesehen. Bei einem Rechtsstreit über die Anwendung des Investitionsschutzabkommens musste daher der Heimatstaat des Investors selbst gegen den Gaststaat ein Staat-Staat-Schiedsverfahren einleiten.

Investor-Staat-Schiedsverfahren wurden in den 1980er-Jahren eingeführt, um Investitionsstreitigkeiten zu entpolitisieren. Dem Investor selbst wird damit der Gang vor ein Schiedsgericht ermöglicht. Er kann dort die Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen anhand des Investitionsschutzabkommens überprüfen lassen.

Das in CETA vereinbarte Investitionsgericht ist im Vergleich zu den früheren Schiedsgerichten eine öffentlich-legitimierte Instanz, vor der ein Investor die Verletzung der Investitionsschutzbestimmungen in CETA geltend machen kann. Kanada und die EU reagieren mit diesem neuen Ansatz auf die Kritik, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu Investitionsschutz und ISDS in TTIP geäußert wurde. Die EU hatte das Investitionsgericht - auch auf Initiative des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Gabriel - erstmals für TTIP vorgeschlagen. Neben CETA wurde das Investitionsgericht zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten auch im Freihandelsabkommen der EU mit Vietnam vereinbart.