Das Austrittsabkommen

Das Austrittsabkommen regelt die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die in der EU leben. Sie können weiterhin im Vereinigten Königreich bzw. in der EU leben, arbeiten, studieren und unternehmerisch tätig werden. Diese Rechte werden für sie auf Lebenszeit umfassend geschützt.

Im Rahmen des Austrittsabkommens wurde vereinbart, dass in Nordirland – auch nach dem Ende der Übergangsphase – das EU-Recht für Industrie- und Agrargüter und auch das EU-Zollrecht gilt. Sämtliche damit zusammenhängenden Kontrollen werden an den Zugangspunkten zur Irischen Insel abgewickelt. Zuständig hierfür sind die britischen Behörden. Zugleich bleibt Nordirland aber Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs und kann somit auch Teil der künftigen Handelspolitik des Vereinigten Königreichs sein. Die Umsetzung der Regelungen wird derzeit vorbereitet und unter anderem auch im Gemeinsamen Ausschuss der EU und des Vereinigten Königreichs besprochen, der mit dem Abkommen eingerichtet wurde.

Ja. Das Austrittsabkommen regelt, inwiefern das Vereinigte Königreich auch nach seinem Austritt noch finanzielle Verpflichtungen gegenüber der EU zu erfüllen hat.

Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger während der Übergangsphase

Für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ändert sich mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs grundsätzlich zunächst nichts. Im Austrittsabkommen ist eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020 verankert, in der das EU-Recht für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gilt und das Vereinigte Königreich Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion bleibt

Das heißt zum Beispiel: Die Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes gelten während der Übergangsphase fort. Das Vereinigte Königreich muss sich an EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes halten. Es darf in dieser Zeit auch keine Regelungen erlassen, die EU-Recht widersprechen.

  • Was bedeutet die Übergangsphase für deutsche Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich/britische Arbeitnehmer in Deutschland?
    Deutsche Bürgerinnen und Bürger können während der Übergangsphase weiterhin von der EU- Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen und im Vereinigten Königreich leben und arbeiten. Wie bisher finden die jeweiligen EU-Regelungen Anwendung. Dasselbe gilt für britische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
  • Was passiert mit Einlagen auf britischen Konten?
    Deutsche Bürgerinnen und Bürger können ihre Ersparnisse weiterhin auf britische Konten übertragen und von dort zurücktransferieren. Auch die EU-Vorgaben für ein nationales Einlagensicherungssystem werden durch die Übergangsphase rechtlich nicht berührt.
  • Welche Folgen hat die Übergangsphase für deutsche Touristen im Vereinigten Königreich?
    Die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger der EU gilt im Vereinigten Königreich während der Übergangsphase fort, d. h. deutsche Bürgerinnen und Bürger können wie bisher in das Vereinigte Königreich reisen und dort ihren Urlaub verbringen (und umgekehrt). Die Einreise ist ohne Visa oder ähnliches möglich.
  • Ist mit neuen Kennzeichnungspflichten, Zöllen, längeren Lieferzeiten oder ähnlichem zu rechnen?
    Da das Vereinigte Königreich während der Übergangsphase weiterhin vollwertiges EU-Mitglied bleibt, gelten die bisherigen rechtlichen Regelungen fort.
    Das heißt: Das Vereinigte Königreich bleibt Teil des Europäischen Binnenmarktes. Die Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes - wie die Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit – und die konkreten sekundärrechtlichen Regelungen gelten im Vereinigten Königreich während der Übergangsphase fort.
    Das Vereinigte Königreich darf in dieser Zeit auch keine Regelungen erlassen, die EU-Recht widersprechen. Einschränkungen wie Zölle oder neue Kennzeichnungspflichten darf es deshalb nicht geben.
    Für Grenzkontrollen gilt: Das Vereinigte Königreich ist kein Mitglied der Schengener Abkommen über die Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen. Es hat daher Grenzkontrollen nie abgeschafft.
  • Hat die Übergangsphase Auswirkungen auf den Handel mit dem Vereinigten Königreich? Welche Folgen hat es für Unternehmen, die Produkte dorthin liefern müssen?
    Auch für wirtschaftliche Tätigkeiten deutscher Unternehmen gelten während der Übergangsphase die EU-Regelungen fort. Deutsche Unternehmen können wie bisher ihre Waren in das Vereinigte Königreich exportieren oder von dort Waren beziehen.
  • Was ändert sich für Unternehmen mit Sitz/Niederlassung im Vereinigten Königreich?
    Deutsche Niederlassungen im Vereinigten Königreich können dort vorerst nach denselben europarechtlichen Regelungen wie bisher tätig sein.
  • Können sich britische Investoren noch auf die Kapitalverkehrsfreiheit berufen?
    Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs gilt in der Übergangsphase fort, es können also weiterhin Zahlungen in das Vereinigte Königreich getätigt und von dort empfangen werden (z. B. SEPA-Überweisungen). Der dafür erforderliche Wechsel von Euro und Pfund ist nicht neu, da das Vereinigte Königreich der Eurozone nicht beigetreten ist. Deutsche Unternehmen können wie bisher in das Vereinigte Königreich investieren, und umgekehrt. Bereits getätigte Investitionen werden durch die Übergangsphase rechtlich nicht berührt.

Welche langfristigen Auswirkungen ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU für die deutsche Wirtschaft im Einzelnen haben wird, hängt stark von der Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur EU ab.

Eine Studie des Ifo-Instituts im Auftrag des BMWK untersucht insgesamt acht verschiedene Szenarien für die Ausgestaltung der künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und ihre Effekte auf die deutsche und europäische Wirtschaft. Die Ergebnisse der Studie zeigen: Der Brexit wird für die EU-Mitgliedstaaten und vor allem für das Vereinigte Königreich nicht ohne wirtschaftliche Folgen bleiben. Auch unter ungünstigen Bedingungen dürfte der Brexit laut Studie aber für die Wirtschaft in der EU und insbesondere für die deutsche Wirtschaft insgesamt verkraftbar bleiben. Die Studie finden Sie hier.

Das zukünftige Verhältnis mit dem Vereinigten Königreich nach Ende der Übergangsphase

Die EU und das Vereinigte Königreich werden die Übergangsphase intensiv dazu nutzen, um Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu führen. Die EU strebt auch in der Zukunft eine möglichst enge Partnerschaft mit GbR an.