Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist federführend zuständig für die Spielverordnung, die die Anforderungen an gewerbliche Spielgeräte regelt, die in Spielhallen und Gaststätten aufgestellt werden dürfen.

Der Bericht evaluiert die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung unter Mitwirkung der Länder und des Fachbeirats wie in der Verordnung vorgesehen. Allerdings kommt der Bericht zu dem Schluss, dass bislang keine Aussagen über die Auswirkungen möglich sind, da derzeit aufgrund einer Übergangsregelung praktisch keine Geldspielgeräte mit einer Bauartzulassung auf der Grundlage der Sechsten Änderungsverordnung betrieben werden. Ein weiterer Bericht ist deshalb bis zum 30. Juni 2021 geplant.