Netzgebundene Märkte
Vor allem die Öffnung netzgebundener Märkte ist ein Schwerpunkt der Wettbewerbspolitik in Europa und in Deutschland. Netzindustrien sind dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der Güter oder Dienstleistungen ein Netz erforderlich ist, zum Beispiel das Schienennetz im Eisenbahnverkehr oder das Stromleitungsnetz im Strommarkt.
Dabei kann es im Netzbereich selbst keinen Wettbewerb geben, da beispielweise der Bau von Parallelleitungen nicht rentabel ist. Auf den vorgelagerten Märkten wie der Stromerzeugung und den dem Netz nachgelagerten Märkten wie dem Verkehr ist Wettbewerb jedoch grundsätzlich möglich.
Regulierung und Wettbewerb greifen gezielt ineinander
Infrastruktur und Netze sollen deshalb dort geöffnet werden, wo es für einen funktionsfähigen Wettbewerb zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist. Gleichzeitig müssen Anreize für Investitionen nicht nur zur Instandhaltung der bestehenden Infrastruktur, sondern auch in neue Infrastrukturbereiche erhalten bleiben, damit sich neue Technologien etablieren können.
Mit der Reform des Energiewirtschaftsrechts, der Liberalisierung bei Post und Telekommunikation sowie der Bahnreform wurden wichtige, ehemals monopolistisch geprägte Märkte in Deutschland dem Wettbewerb geöffnet. Voraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb in diesen Netzsektoren ist eine konsequente staatliche Netzregulierung zugunsten eines diskriminierungsfreien Netzzugangs. Neue Anbieter auf den vor- und nachgelagerten Märkten sind auf einen Netzzugang ohne Benachteiligungen und zu fairen Preisen angewiesen.
Die Regulierung des Netzzugangs soll den Wettbewerb auf den nachgelagerten Märkten stimulieren. Staatliche Interventionen zugunsten eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den regulierten Netzen müssen sich auf das unbedingt Erforderliche beschränken und dürfen nicht in schädliche Überregulierung umschlagen. Das ist Aufgabe der Bundesnetzagentur, bei der die Regulierungsbefugnisse für die fünf Branchen Telekommunikation, Post, Strom, Gas und Bahn konzentriert sind. Die Monopolkommission legt regelmäßig Gutachten zum Stand und der absehbaren Entwicklung des Wettbewerbs in diesen Bereichen vor.
Das Ziel: Wettbewerb ermöglichen und stärken
Vor allem die Öffnung des Telekommunikationsmarktes hat sich in Deutschland außerordentlich positiv ausgewirkt. Neue Leistungsangebote bei sinkenden Preisen - das ist das Ergebnis dieser wettbewerbsorientierten Politik, die im Bereich der Telekommunikation zugleich durch eine rasante technologische Entwicklung unterstützt wurde.
Im Postbereich folgte auf die schrittweise Marktöffnung eine steigende Wettbewerbsintensität im gesamten lizenzpflichtigen Bereich. Ende 2007 ist die Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für Briefsendungen unter 50 Gramm ausgelaufen. Im Bereich des Eisenbahnverkehrs wurde das Schienennetz für Dritte bereits in den 1990er Jahren im Zuge der Bahnreform geöffnet. Der freie Zugang hat insbesondere im Regional- und Güterverkehr Wettbewerb geschaffen.
Die Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten wurden und werden weiterhin schrittweise verbessert.