Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen. Ziel ist es, über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu sichern. Strukturschwache Regionen werden gezielt aktiviert statt alimentiert.
Förderspektrum: Eine breite Palette
Eine effektive Regionalpolitik stellt sich auf die Unterschiede zwischen verschiedenen Regionstypen ein. Zu diesem Zweck bietet die GRW einen breiten Katalog von Förderinstrumenten, den die Regionen ihren Bedarfen und Strategien entsprechend nutzen können.
Mit GRW-Mitteln werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.
- Die Förderung gewerblicher Investitionen zielt darauf ab, die Investitionstätigkeit von Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu stärken. So wird der wachstumsnotwendige Strukturwandel erleichtert, wovon auch Arbeitsmarkt und regionales Einkommen profitieren.
- Der Ausbau einer leistungsfähigen kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur schafft die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen.
- Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation zwischen lokalen Akteuren (bspw. regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements und Innovationscluster) verbessern die regionalen Standortbedingungen.
Die grundsätzlichen Leitlinien der GRW, das Fördergebiet, die Instrumente sowie die Förderregeln und -sätze sind im sogenannten Koordinierungsrahmen (PDF, 1 MB) festgelegt, der von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen wird. Die Förderregeln setzen den durch die europäischen Regionalbeihilferegeln vorgegebene (Subventions-)Rahmen um.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 haben Bund und Länder das Förderspektrum der GRW erweitert. Künftig können auch beihilfefreie Investitionen bestimmter wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen angestoßen werden. Zudem wird die Förderung von Kooperationsvorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung für die beteiligten Forschungseinrichtungen geöffnet. Darüber hinaus wird zusätzlich zur bestehenden Förderung gewerblicher Investitionen ein ergänzender Tatbestand zur Förderung von Modernisierungsinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen aufgenommen. Hinsichtlich der Förderung von Kommunikationsinfrastruktur im Rahmen der GRW gilt künftig, dass nur noch gigabitfähige Anschlüsse finanziell unterstützt werden können.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sind im Juli 2020 befristete Erleichterungen für die GRW-Förderung beschlossen worden. Den Link finden Sie hier (PDF, 5 KB).
Auf die Förderung aus der GRW besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt als Zuschuss oder Zinsverbilligung und wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen finanziert.
Fördergebietskarte bestimmt die geförderten Regionen
Die Fördermöglichkeiten und -höchstsätze der GRW orientieren sich eng an der Strukturschwäche bzw. Bedürftigkeit der jeweiligen Region.
Die Bewertung der Strukturschwäche der Regionen erfolgt auf Basis eines bundesweit einheitlichen Verfahrens. Anhand eines ausdifferenzierten Regionalindikatorenmodells (Arbeitsmarkt- und Einkommensgrößen sowie Infrastrukturausstattung) wird eine Reihenfolge von der struktur- beziehungsweise wirtschaftsschwächsten bis zur struktur- beziehungsweise wirtschaftsstärksten Region erstellt, die den Ausschlag für das Ausmaß der Förderung je Region gibt. Die Ergebnisse dieses Verfahrens werden in fest vorgegebenen Zyklen überprüft.
Die gesamtdeutsche Fördergebietskarte (PDF, 579 KB) gibt Aufschluss über das aktuelle Fördergebiet seit dem 1. Juli 2014. Die Förderperiode wurde um ein Jahr bis 31. Dezember 2021 verlängert.
- Die neuen Länder und Berlin sind wegen des noch immer bestehenden Nachholbedarfs flächendeckend als GRW-Fördergebiet ausgewiesen.
- Daneben gibt es Fördergebiete in ausgewählten strukturschwachen Regionen in den alten Ländern.
Die Förderhöchstsätze für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft sind differenziert: Sie hängen vom Fördergebietsstatus der Region ab, der den wirtschaftlichen Entwicklungsstand widerspiegelt, sowie von der Größe des zu fördernden Unternehmens. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten höhere Fördersätze als Großunternehmen.
Länder setzen GRW-Förderung um
Unbeschadet des zwischen Bund und Ländern abgestimmten gesamtdeutschen Rahmens sind nach Art. 30 Grundgesetz in erster Linie die Länder für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen verantwortlich. So ist auch die Durchführung der GRW-Förderung allein Angelegenheit der Länder. Innerhalb des gemeinsam von Bund und Ländern gesetzten Rahmens kann das Land räumliche oder sachliche Schwerpunkte setzen: Das Land bzw. die Region entscheidet, welche Projekte konkret gefördert werden und in welcher Höhe Unterstützung gewährt wird, erteilt die Bewilligungsbescheide und kontrolliert die Einhaltung der Förderbestimmungen durch die Zuschussempfänger (siehe „Landesspezifische Regelungen und Informationen der Länder“).
Vertiefte Informationen und Erläuterungen sind im Ersten Regionalpolitischen Bericht zu finden. Der Bericht erklärt die GRW von ihren konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen bis hin zu ihren politischen Schwerpunkten und beleuchtet die zukünftigen Anforderungen an die nationale Regionalpolitik.
Vorbereitung der GRW-Förderperiode ab 2022
Die GRW ist ein dynamisches Instrument und wird beständig weiterentwickelt. Am 31. Dezember 2021 endet die derzeitige GRW-Förderperiode. Für die Förderperiode ab 2022 ist neu festzulegen, in welchen Regionen die Regionalentwicklung mit Hilfe der GRW gefördert werden soll. Die kommende Förderperiode bereiten Bund und Länder im GRW-Unterausschuss vor.
In der EU legt jeder Mitgliedstaat selbst fest, in welchen Regionen nationale regionalpolitische Maßnahmen ergriffen werden. Wie hoch der Anteil der Fördergebiete (bezogen auf die Bevölkerung) in den einzelnen Mitgliedstaaten maximal sein darf, wird durch EU-Regionalleitlinien der Europäischen Kommission festgelegt. Bund und Länder haben in einer wissenschaftlichen Studie untersuchen lassen, wie sich mögliche Änderungen bei der für die nächste Förderperiode angewandten Berechnungsmethode auf den zu erwartenden Anteil der Fördergebietsbevölkerung an der Gesamtbevölkerung auswirken würden und welche Auswirkungen dies für den Ausweis von nationalen Fördergebieten hätte. Einen Entwurf der EU-Regionalleitlinien für die nächste Förderperiode hat die Europäische Kommission noch nicht vorgelegt.
Bei der GRW wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Regionen auf Ebene von Arbeitsmarktregionen untersucht. Hierdurch werden statistische Verzerrungen aufgrund des Auseinanderfallens von Wohn- und Arbeitsorten vermieden. Zur Vorbereitung der neuen Förderperiode haben Bund und Länder das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung beauftragt, den Zuschnitt der bestehenden Arbeitsmarktregionen zu überprüfen und Vorschläge für deren Neuabgrenzung zu erarbeiten.
Der Überprüfung des Regionalindikatorenmodells zur bundesweit einheitlichen Bewertung der Strukturschwäche der Regionen dient die wissenschaftliche Studie „Betrachtung und Analyse von Regionalindikatoren zur Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets ab 2021 („Raumbeobachtung“)“. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Studie hat der GRW-Unterausschuss entschieden, die Grundstruktur des Indikatorenmodells mit seinen Arbeitsmarkt-, Einkommens- und Infrastrukturindikatoren beizubehalten und künftig die Indikatoren Unterbeschäftigung, Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen (Produktivität), Prognose der Erwerbsfähigenentwicklung 2015-2035 und Infrastrukturausstattung zu verwenden. Anhand dieser Indikatoren wird mithilfe der neu abgegrenzten Arbeitsmarktregionen im Jahr 2021 die Strukturschwäche der Regionen bestimmt, anhand derer das zukünftige GRW-Fördergebiet festgelegt werden wird.
Statistischer Überblick und Evaluation zur Regionalförderung
Im Zeitraum von 2015 bis 2019 wurden im Rahmen der GRW für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft Fördermittel im Umfang von insgesamt mehr als 3,1 Milliarden Euro bewilligt. Damit wurden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von gut 18 Milliarden Euro angestoßen und mehr als 48.000 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen sowie über 178.000 vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert. Im gleichen Zeitraum wurden für Investitionsvorhaben der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Gesamtvolumen von fast 3 Milliarden Euro GRW-Mittel von mehr als 2,2 Milliarden Euro bewilligt (PDF, 298 KB).
Die GRW-Förderung wird regelmäßig von externen Gutachtern evaluiert. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle zeigt in seiner 2020 vorgelegten Evaluationsstudie, dass die Beschäftigung in GRW-geförderten Betrieben bis fünf Jahre nach Ende der Förderung um knapp zwölf Prozentpunkte stärker wächst als in vergleichbaren nicht geförderten Betrieben. Auch auf das Umsatzwachstum wirkt sich die GRW-Förderung deutlich positiv aus. Die Ergebnisse bestätigen wie vorherige Evaluationen, dass mit der GRW dauerhaft zusätzliche Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen geschaffen werden.