Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen. Ziel ist es, über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu sichern. Strukturschwache Regionen werden gezielt aktiviert statt alimentiert.
Förderspektrum: Eine breite Palette
Eine effektive Regionalpolitik stellt sich auf die Unterschiede zwischen verschiedenen Regionstypen ein. Zu diesem Zweck bietet die GRW einen breiten Katalog von Förderinstrumenten, den die Regionen ihren Bedarfen und Strategien entsprechend nutzen können.
Mit GRW-Mitteln werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.
- Die Förderung gewerblicher Investitionen zielt darauf ab, die Investitionstätigkeit von Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu stärken. So wird der wachstumsnotwendige Strukturwandel erleichtert, wovon auch Arbeitsmarkt und regionales Einkommen profitieren.
- Der Ausbau einer leistungsfähigen kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur schafft die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen.
- Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation zwischen lokalen Akteuren (bspw. regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements und Innovationscluster) verbessern die regionalen Standortbedingungen.
Die grundsätzlichen Leitlinien der GRW, das Fördergebiet, die Instrumente sowie die Förderregeln und -sätze sind im sogenannten Koordinierungsrahmen festgelegt, der von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen wird. Die Förderregeln setzen den durch die europäischen Regionalbeihilferegeln vorgegebene (Subventions-)Rahmen um.
Auf die Förderung aus der GRW besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt als Zuschuss oder Zinsverbilligung und wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen finanziert.
Fördergebietskarte bestimmt die geförderten Regionen
Die Fördermöglichkeiten und -höchstsätze der GRW orientieren sich eng an der Strukturschwäche bzw. Bedürftigkeit der jeweiligen Region.
Die Bewertung der Strukturschwäche der Regionen erfolgt auf Basis eines bundesweit einheitlichen Verfahrens. Anhand eines ausdifferenzierten Regionalindikatorenmodells (Arbeitsmarkt- und Einkommensgrößen sowie Infrastrukturausstattung) wird eine Reihenfolge von der struktur- beziehungsweise wirtschaftsschwächsten bis zur struktur- beziehungsweise wirtschaftsstärksten Region erstellt, die den Ausschlag für das Ausmaß der Förderung je Region gibt (Fördergebietskarte (PDF, 579KB)). Die Ergebnisse dieses Verfahrens werden in fest vorgegebenen Zyklen überprüft.
Das aktuelle Fördergebiet für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 30. Dezember 2020 wurde vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss der GRW am 7. April 2014 beschlossen. Die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erfolgte am 11. März 2014:
- Die neuen Länder und Berlin sind wegen des noch immer bestehenden Nachholbedarfs flächendeckend als GRW-Fördergebiet ausgewiesen.
- Daneben gibt es Fördergebiete in ausgewählten strukturschwachen Regionen in den alten Ländern.
Die Förderhöchstsätze für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft sind differenziert: Sie hängen vom Fördergebietsstatus der Region ab, der den wirtschaftlichen Entwicklungsstand widerspiegelt, sowie von der Größe des zu fördernden Unternehmens. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten höhere Fördersätze als Großunternehmen. Details sind dem Koordinierungsrahmen (PDF, 1MB) zu entnehmen.
Länder setzen GRW-Förderung um
Unbeschadet des zwischen Bund und Ländern abgestimmten gesamtdeutschen Rahmens sind nach Art. 30 Grundgesetz in erster Linie die Länder für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen verantwortlich. So ist auch die Durchführung der GRW-Förderung allein Angelegenheit der Länder. Innerhalb des gemeinsam von Bund und Ländern gesetzten Rahmens kann das Land räumliche oder sachliche Schwerpunkte setzen: Das Land bzw. die Region entscheidet, welche Projekte konkret gefördert werden und in welcher Höhe Unterstützung gewährt wird, erteilt die Bewilligungsbescheide und kontrolliert die Einhaltung der Förderbestimmungen durch die Zuschussempfänger (siehe "Landesspezifische Regelungen und Informationen der Länder").
Dynamische Weiterentwicklung
Die GRW ist ein dynamisches Instrument und wird beständig weiterentwickelt. Zum Beginn der neuen Förderperiode 2014-2020 hat der Bund-Länder-Koordinierungsausschuss daher am 27. Juni 2014 einen neuen Koordinierungsrahmen ab dem 1. Juli 2014 beschlossen. Dieser enthält umfassend überarbeitete Förderregeln, eine neue gesamtdeutsche Fördergebietskarte (PDF, 579KB) sowie eine grundlegende Neuverteilung der GRW-Bundesmittel.
Am 25. August 2017 hat der Koordinierungsausschuss verschiedene Änderungen des Koordinierungsrahmens (PDF, 1MB) beschlossen. Die Neuerungen umfassen insbesondere die vereinfachte Förderung von Hafeninfrastrukturen sowie zusätzliche Verbesserungen im Bereich Förderung von Forschung und Entwicklung und Innovationen, die Erhöhung des möglichen Fördervolumens für Bildungseinrichtungen sowie die Förderung von offenen Werkstätten für angehende Unternehmer (Maker Spaces). Außerdem wird der Katalog der förderfähigen Investitionen um Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes erweitert.
Mehr zur Regionalpolitik und GRW
Vertiefte Informationen und Erläuterungen sind im Ersten Regionalpolitischen Bericht zu finden. Der Bericht erklärt die GRW von ihren konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen bis hin zu ihren politischen Schwerpunkten und beleuchtet die zukünftigen Anforderungen an die nationale Regionalpolitik. Zur Weiterentwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020 hat der Bund 2015 erste Eckpunkte vorgelegt. Im am 13. September 2017 im Bundeskabinett beschlossenen Fortschrittsbericht zur Weiterentwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020 unterstreicht die Bundesregierung ihre Entschlossenheit, auch nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II Ende des Jahres 2019 strukturschwache Regionen umfassend zu unterstützen. Der Bericht stellt das Konzept für die Regionalpolitik ab 2020 und die bereits umgesetzten Maßnahmen vor.
In der EU legt jeder Mitgliedstaat selbst fest, in welchen Regionen nationale regionalpolitische Maßnahmen ergriffen werden. Dabei zu beachten ist jedoch eine Vorgabe der Europäischen Kommission zur Höhe des Anteils der Fördergebiete bezogen auf die Bevölkerung des Mitgliedstaates. Wie sich für Deutschland diese Vorgabe für die Regionalfördergebiete entwickeln könnte, hat das BMWi in einer Studie untersuchen lassen.
Statistischer Überblick zur Regionalförderung
Im Zeitraum von 1991 bis 2016 wurden im Rahmen der GRW für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft Fördermittel im Umfang von insgesamt mehr als 47 Milliarden Euro bewilligt. Damit wurden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 252 Milliarden Euro angestoßen und mehr als 1,1 Millionen zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen sowie über 2,4 Millionen vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert. Im gleichen Zeitraum wurden für Investitionsvorhaben der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Gesamtvolumen von über 36 Milliarden Euro GRW-Mittel von mehr als 24 Milliarden Euro bewilligt (PDF: 19 KB).
Weitere Informationen zur Statistik der GRW finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Evaluierung
Die GRW-Förderung wird regelmäßig von externen Gutachtern evaluiert. Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums untersuchten Prognos AG und InWIS an der Ruhr-Universität Bochum „Lehren aus dem Strukturwandel im Ruhrgebiet für die Regionalpolitik“ (September 2015).