Mit der am 18. April 2016 in Kraft getretenen Reform der öffentlichen Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte sollen Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler gestaltet und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren erleichtert werden. Der reformierte Rechtsrahmen ermöglicht es den Vergabestellen, die Auftragsvergabe stärker zur Unterstützung strategischer Ziele zu nutzen. Dazu gehören vor allem soziale, ökologische und innovative Aspekte. Die neuen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regeln zudem grundlegende Ausnahmen vom Vergaberecht. Dies bietet gerade Kommunen mehr Rechtssicherheit, wenn Sie Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen.
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Flexiblere Vergabeverfahren auch auf nationaler Ebene
Mit der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) werden die flexiblen Regelungsansätze im neuen Oberschwellenvergaberecht auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf nationaler Ebene angewendet. Der neue Rechtsrahmen für die Unterschwelle soll die Verwaltungskosten deutlich reduzieren und Unternehmen insbesondere bei Personal- und Sachkosten entlasten. Das neue Regelwerk ist am 2. September 2017 für den Bund in Kraft getreten. Auch die Länder passen ihre haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Inkraftsetzung der UVgO in den kommenden Monaten an.
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