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Artikel - Schlüsseltechnologien

Förderprogramm Industrielle Bioökonomie

Einleitung

Industrielle Bioökonomie

© Adobe Stock/Grispb

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab entwickelt, mit denen fossile Rohstoffe, in vielen Fällen unter Nutzung biobasierter Rest- und Abfallstoffe, ersetzt, Treibhausgasemissionen minimiert und Beiträge zur Erschließung neuer Wertschöpfungsketten geleistet werden konnten. Ziel ist es nun, die zugrundeliegenden innovativen Prozesse im industriellen Maßstab breit umzusetzen und weitere Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie zu etablieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt daher mit seinem Förderprogramm Industrielle Bioökonomie den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis.

Einige Regionen in Deutschland sind im Bereich der industriellen Bioökonomie bereits gut aufgestellt. Darüber hinaus gibt es schon jetzt in Deutschland zahlreiche Produkte und Verfahren der industriellen Bioökonomie mit Vorbildcharakter. Um dies zu visualisieren hat das BMWK, teilweise in Zusammenarbeit mit der Dialogplattform Industrielle-Bioökonomie, zwei Landkarten entwickelt auf welchen sowohl die Beispielregionen als auch Best-Practice-Beispiele abgebildet werden. Informieren Sie sich gerne auch über bereits durch das BMWK geförderte und weitere Projekte. Entscheidend für eine deutschlandweite Stärke im Bereich der industriellen Bioökonomie ist eine Vernetzung der Regionen miteinander

Karte-Beispielregionen

Interaktive Karten

Industrielle Transformation durch biobasierte Produkte und Verfahren vorantreiben. Unsere Online-Landkarten der Beispielregionen und der Best-Practice-Beispiele für die Industrielle Bioökonomie zeigen, wo dies heute bereits umgesetzt wird.

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Was wird gefördert?

Förderbausteine für die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen und die Etablierung weiterer Beispielregionen

Gefördert werden insgesamt drei Förderbausteine. Sie zielen auf die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie und damit auf die Skalierung innovativer bioökonomischer Prozesse und Verfahren ab (Bausteine A und B). Zudem soll die Integration von neuen skalierten biobasierten Produkten und Verfahren in regionale industrielle Wertschöpfungsnetze anhand von Beispielregionen der industriellen Bioökonomie vorangetrieben werden (Baustein C).

Dabei gilt für alle Bausteine der Fördermaßnahme, dass Skizzen und Vollanträge mindestens drei der vier folgenden Kriterien zur Nachhaltigkeit erfüllen sollen:

  • Substitution fossiler durch biobasierte Ressourcen,
  • Steigerung der Ressourceneffizienz durch Abfallvermeidung oder -verwertung und Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft,
  • eine prognostizierte quantitative Reduktion der Emission von Treibhausgasen im Vergleich zum Stand der Technik,
  • Darstellung der Generierung neuer Wertschöpfungsketten auf Basis biobasierter Produkte oder Verfahren.

Zuwendungsfähige Projekte müssen sich zudem auf industrielle Produktionsverfahren beziehen und biobasierte Verfahren bzw. Produkte fokussieren, die

  • unter ganzheitlicher Betrachtung ökologisch (z.B. gem. ISO 14040 / 14044) und sozial (Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze) nachhaltig sowie ökonomisch sinnvoll sind,
  • eine Neuartigkeit aufweisen, die bspw. zu einer Kostenreduktion oder Verbesserung von Produkteigenschaften im Vergleich zu konventionellen Verfahren führt,
  • marktfähig sind (Marktzugang und Verwertungsrechte müssen vorhanden sein).

Im Baustein A wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie gefördert. Die Förderung umfasst beispielsweise Nutzungsentgelte für Anlagen, Vertragsverhandlungen für die Nutzung dieser Anlagen, Abstimmungsprozesse, Schutzrechtsvereinbarungen mit Anlagenbetreibern, die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort, die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Innovationsberatungsdienste.

Für die Vorhaben muss dargestellt werden, dass

  • zugrundeliegende Verfahren bereits das Technology Readiness Level (TRL) 4 (Nachweis der technischen Machbarkeit im Labormaßstab) erreicht haben,
  • eine Mehrzweckdemonstrationsanlage zur Skalierung und Erprobung des betrachteten Prozesses im geplanten Projektzeitraum zur Verfügung steht und
  • sie in der Regel nicht ausschließlich eine spezifische Zielbranche adressieren.

Hinweis: Im Rahmen der europäischen Initiative „Pilots4U“ stellen die Betreiber einiger Mehrzweckdemonstrationsanlagen ihr Leistungsangebot auf der Website www.biopilots4u.eu dar. Sofern Sie noch keinen Betreiber einer Mehrzweckdemonstrationsanlage identifizieren konnten, dessen Anlage zur Skalierung und Erprobung Ihres Prozesses innerhalb des Förderbausteins A geeignet ist, könnten Sie hier fündig werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei den auf der verlinkten Seite vorgenommenen Eintragungen weder um eine abschließende Aufzählung noch um eine Empfehlungsliste handelt. Gerne können Sie also auch andere geeignete Anlagen nutzen, die hier nicht registriert sind.

Sie sind selbst Betreiber einer Mehrzweckdemonstrationsanlage für Prozesse der industriellen Bioökonomie und möchten Ihre Anlage gern Förderinteressierten zur Skalierung ihrer Prozesse zur Verfügung stellen? Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail (Industrielle-Biooekonomie@vdi.de) und schildern Sie uns, welches Anlagenequipment Sie zur Verfügung stellen können und wer die zuständige Ansprechperson (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) in Ihrem Hause ist.

Im Baustein B werden vorbereitende Tätigkeiten für die Errichtung unternehmenseigener Single-Purpose-Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie gefördert. Hierzu zählen Durchführbarkeitsstudien zur Errichtung der Demonstrationsanlagen (Basic-Engineering mit Planungsunterlagen und Konzepten, SWOT-Analysen, Ressourcenplanung und Bewertung der Erfolgsaussichten als Entscheidungsgrundlage für die Investition) und die Vorbereitung der Markteinführung (Genehmigungsverfahren, Konkretisierung des Geschäftsmodells, Marktanalyse, Cash-Flow-Planung für die geplante Single-Purpose-Anlage) . Ein strategisches Ziel ist es dabei, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten die Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine bioökonomische Demonstrationsanlage zu schaffen.

Für die Vorhaben dieses Bausteins muss zusätzlich dargestellt werden, dass

  • zugrundeliegende Verfahren bereits das Technology Readiness Level (TRL) 6 (Nachweis des erfolgreichen Einsatzes in Einsatzumgebung im Pilotmaßstab) erreicht haben und
  • sie in der Regel nicht ausschließlich eine spezifische Zielbranche adressieren.

Im Baustein C wird die Integration von neuen skalierten biobasierten Produkten und Verfahren in regionale industrielle Wertschöpfungsnetze bis zum TRL 8 gefördert. Die Förderung umfasst Durchführbarkeitsstudien zur Bewertung und Analyse des Potenzials für den Aufbau neuer bioökonomischer Wertschöpfungsnetze, Beratungsdienste (als Modellvorhaben) für die Bewertung von Prozessen, den Aufbau eines wertschöpfungsnetzübergreifenden Innovationsmanagements und die Ausarbeitung von Konzepten für die Integration von biobasierten Produkten und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze, Transfermaßnahmen und experimentelle Entwicklung zur weiteren Skalierung von neuen Verfahren in und für den industriellen Alltag (z. B. Pilotproduktionen) sowie die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist eine Förderung von neuen Innovationsclustern (anwendungsnahe Innovationszentren) vorgesehen, die dabei unterstützen, neue skalierte biobasierte Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze zu integrieren. Im Rahmen der Betreuung der Innovationscluster wird neben der Verwaltung auch die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen des Wissensaustauschs, der Aufbau von Registern oder Datenbanken sowie Vernetzungsaktivitäten und die Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit gefördert.

Für die Vorhaben dieses Bausteins ist zudem darzustellen, dass

  • die Skalierbarkeit zugrundeliegender Produkte und Verfahren mindestens das Technology Readiness Level (TRL) 6 (Nachweis des erfolgreichen Einsatzes in Einsatzumgebung im Pilotmaßstab) erreicht hat und
  • sie in der Regel nicht ausschließlich eine spezifische Zielbranche adressieren.

Hinweis: Das BMWK hat aufbauend auf der Ex-ante Evaluation in einem mehrstufigen Verfahren bislang 28 solcher Beispielregionen in Deutschland identifiziert. Eine Beispielregion der industriellen Bioökonomie ist dadurch charakterisiert, dass sie über Industrieunternehmen, biobasierte Rohstoffe, Forschungseinrichtungen, sonstige Infrastruktur sowie Cluster und eine Strategie (z.B. eine regionale oder landesweite Bioökonomie- oder Innovationsstrategie) verfügt, um die industrielle Bioökonomie in der Region und darüber hinaus auch innerhalb der Europäischen Union voranzutreiben.

Wer wird gefördert?

Zielgruppen der Förderbausteine

Der Baustein A adressiert Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Forschungseinrichtungen können als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken.

Unternehmenstyp
Beschäftigte
Umsatz- und Bilanzsumme
Kleinstunternehmen
Weniger als 10 Mitarbeitenden
kleiner 2 Mio. Euro
Kleine Unternehmen
Weniger als 50 Mitarbeitenden
kleiner 10 Mio. Euro
Mittlere UnternehmenWeniger als 250 Mitarbeitenden
kleiner 50 Mio. Euro
Mittlere UnternehmenBis zu 1.000 Mitarbeitenden

Ausnahmefälle: Großunternehmen sind im Baustein A förderfähig, wenn

  • sie Teil einer Wertschöpfungskette mit KMU sind und
  • wenn sie mit ihrem Projekt eine Lücke bei der Implementierung der Bioökonomie schließen.

Zudem müssen förderfähige Prozessabläufe vor Ort eine Durchführung und Überwachung der Testroutinen für die in den Demonstrationsanlagen zu testenden Produkte und/oder Verfahren umfassen.

Der Baustein B richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Die Unternehmen können allein oder auch zusammen mit Forschungseinrichtungen im Konsortium Anträge einreichen.

Der Baustein C richtet sich an Verbünde entlang regionaler industrieller Wertschöpfungsketten oder -netze bestehend in erster Linie aus Industrieunternehmen, die bestrebt sind, skalierte biobasierte Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze zu integrieren. Großunternehmen werden insbesondere im Verbund mit KMU gefördert. Zudem richtet sich der Baustein an Managementeinrichtungen (z.B. Innovationsagenturen, Technologiezentren, Verbände, Vereine, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Kammern und Einrichtungen der regionalen Wirtschaftsförderung), die die Innovationscluster organisieren. Unternehmen können allein oder auch zusammen mit Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen Anträge einreichen.

Wie wird gefördert?

Art der Förderung und Förderkonditionen

Im Baustein A erfolgt die Förderung je nach Art der Antragsteller und Fördermaßnahme als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Anlage 1 oder nach der „De-minimis Verordnung“, einer europäischen Förderregelung, die unter anderem Grenzen für Förderhöhen setzt.

Im Baustein B wird grundsätzlich auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Anlage 1, gefördert. Die Durchführung von Markteinführungsmaßnahmen erfolgt über eine Förderung nach dem De-minimis Verfahren.

Im Baustein C erfolgt die Förderung je nach Art der Antragsteller und Fördermaßnahme als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Anlage 1 oder nach der „De-minimis Verordnung“, einer europäischen Förderregelung, die unter anderem Grenzen für Förderhöhen setzt.

Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der Förderrichtlinie zur Industriellen Bioökonomie festgelegten Fördersätzen, die je nach Fördermodul und Art der Antragsteller variieren.

Für die Bausteine A und B sind die maximalen Fördersätze wie folgt vorgesehen:

AntragstellerBaustein ABaustein BBaustein C
Start-ups als KMU (Gründung vor <3 Jahren)


50 %1
80 %3



70 %
80 % /100 %4



45 %5
50 %6,7
70 %8
Kleinstunternehmen:
Weniger als 10 Mitarbeitende sowie Umsatz und
Bilanzsumme kleiner 2 Mio. Euro
Kleine Unternehmen:
Weniger als 50 Mitarbeitende sowie Umsatz und
Bilanzsumme kleiner 10 Mio. Euro
Mittlere Unternehmen:
Weniger als 250 Mitarbeitende sowie Umsatz und
Bilanzsumme kleiner 50 Mio. Euro

50 %1
80 %3

60 %
80 % /100 %4

35 %5
50 %6,7
60 %8
weitere mittelständische Unternehmen
(unter 1000 Beschäftigte)

50 %2

50 %
80 % /100 %4

25 %5
50 %2,7,8
Großunternehmen (über 1.000 Mitarbeitenden)
Forschungseinrichtungen (als Teil eines Konsortiums
mit Unternehmen)
90 %90 %
90 % / 50 %7

1 Die Förderung von Personal-, Material- und Reisekosten im Baustein A erfolgt als De-minimis-Beihilfe (Ausnahme bei erschöpften Restfördermöglichkeiten siehe Förderrichtlinie); Aufträge zur Nutzung von Demonstrationsanlagen (innovationsunterstützende Dienstleistungen) werden nach AGVO gefördert.
2 nach De-minimis
3 Für Innovationsberatungsdienste erfolgt eine Förderung bis max. 80 Prozent nach De-minimis. Hierbei ist die Förderquote abhängig von der Qualität des Projektes und den zur Verfügung stehenden Mitteln.
4 In Baustein B kann zusätzlich durch Unternehmen auch eine Förderung der Markteinführung nach De-minimis beantragt werden. Die Förderquote ist im Regelfall auf 80 Prozent begrenzt, kann aber in bedarfsbegründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent betragen.
5 In Baustein C erfolgt die Förderung von Projekten im Rahmen der experimentellen Entwicklung nach AGVO.
6 In Baustein C erfolgt die Förderung von Beratungsdiensten für KMU und Start-Ups nach AGVO (für weitere mittelständische und Großunternehmen nach De-minimis).
7 In Baustein C wird für Betriebsbeihilfen von Innovationsclustern und Ausbildungsmaßnahmen eine Förderquote von 50 Prozent gemäß AGVO gewährt.
8 In Baustein C erfolgt die Förderung von Durchführbarkeitsstudien nach AGVO.

Ausschreibungsrunden

Themen und Termine der zwei Ausschreibungsrunden

Zu den Einreichungsstichtagen am 1. März, 30. Juni und 15. Oktober eines Jahres können Projektskizzen für alle drei Förderbausteine eingereicht werden. Es werden sowohl Baustein A „Nutzung existierender Multipurpose-Demonstrationsanlagen in Deutschland und Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie“ als auch Baustein B „vorbereitende Tätigkeiten, Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von unternehmenseigenen Single-Purpose-Demonstrationsanlagen inkl. Vorbereitung von Markteinführungen“ und Baustein C „Beispielregionen der industriellen Bioökonomie“ adressiert.

Die Skizzeneinreichung ist jeweils zum 01. März und 30. Juni und 15. Oktober eines Jahres möglich (zunächst bis 30. Juni 2024).

Antragsverfahren

Wie funktioniert die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der elektronischen Skizzenvorlage über das vom Projektträger bereitgestellte Projektportal. Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel, eine Empfehlung zur Antragstellung. Mit Eingang der vollständigen Antragsunterlagen über das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes setzt sich das Antragsverfahren in der zweiten Stufe fort und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch das BMWK. Für die Vollantragstellung wird die Verwendung einer elektronischen Signatur empfohlen. 

Skizzen und/oder Förderanträge können verfahrensbeendend jederzeit zurückgezogen werden. 

Eine Bewertung der Antragsskizzen für Projektförderanträge zu den Bausteinen A und C wird, durch das BMWK unterstützt, durch den Projektträger erfolgen. 

Für Projektförderanträge zu Baustein B wird ein Beratungsgremium, ebenfalls im Zusammenwirken mit dem Projektträger, eine Begutachtung und Bewertung der Antragsskizzen vornehmen und somit das BMWK bei der Antragsprüfung beratend unterstützen. 
Dieses Beratungsgremium setzt sich aus von den Arbeitsgruppen der Dialogplattform „Industrielle Bioökonomie“ benannten Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern des Projektträgers zusammen.

Antrags- und Skizzentools

Die Antragstools

Für die Einreichung der Projektskizze wird das Projektportal genutzt. Dieses ist ab dem 21. Januar 2022 geöffnet.  

Die erfolgreichen Skizzeneinreicher verwenden für die Antragstellung ihres Vollantrages das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes. Es wird die Verwendung einer elektronischen Signatur für die Vollantragstellung empfohlen. 

Weitere Informationen

Industrielle Bioökonomie

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