Im Bereich Warenverkehr werden die Regeln für die Handelspolitik uneingeschränkt auf Ebene der Europäischen Union festgelegt. In den Bereichen „Dienstleistungen“ und „geistiges Eigentum“ liegt eine gemischte Kompetenz vor, also eine geteilte Zuständigkeit. Die EU-Kommission gestaltet die Handelspolitik aber in Absprache mit den Mitgliedstaaten, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet. Um ein einheitliches Auftreten nach außen und insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) sicherstellen zu können, trifft sich wöchentlich der vom Rat bestellte Handelspolitische Ausschuss.
Das BMWi ist innerhalb der Bundesregierung verantwortlich für die Erarbeitung der deutschen Position in der Handelspolitik und vertritt diese auf europäischer und internationaler Ebene.
Eine neue EU-Handelsstrategie für ein stärkeres Europa
Die EU-Kommission hat am 18.02.2021 eine Mitteilung zu ihrer neuen Handelsstrategie („Trade Policy Review“) veröffentlicht. Leitmotiv ist das Konzept der offenen strategischen Autonomie, das sich an offenen Märkten, regelgebundenem Handel und Verbesserung des Level Playing Field orientiert.
Die EU-Kommission nennt drei Hauptziele für die mittelfristige Handelspolitik:
- Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung und grundlegende Transformation der EU-Wirtschaft mit Blick auf Klima und Digitales
- Regeln für eine nachhaltigere und fairere Globalisierung,
- Steigerung der Fähigkeiten der EU, ihre Interessen zu verfolgen und ihre Rechte durchzusetzen (ggf. auch autonom).
Daraus leitet die EU-Kommission sechs Tätigkeitsfelder ab:
- WTO-Reform,
- Grüner Wandel, bei dem die EU-Handelspolitik den EU Green Deal mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität unterstützt sowie Förderung verantwortlicher und nachhaltiger Wertschöpfungsketten,
- Unterstützung des digitalen Wandels und des Dienstleistungshandels,
- Stärkung des regulatorischen Einflusses der EU,
- Stärkung der Partnerschaften der EU mit Nachbarstaaten, Erweiterungsländern und Afrika,
- Stärkung des Fokus der EU auf Um- und Durchsetzung von Handelsabkommen und Sicherstellung eines „Level playing fields“.
Deutschland begrüßt die Vorlage der neuen EU-Handelsstrategie. Ein Anhang zur Handelsstrategie beschreibt die Pläne der EU für eine WTO-Reformagenda. Dabei legt die EU-Kommission einen Schwerpunkt auf den Beitrag der WTO zu nachhaltiger Entwicklung. Dies umfasst neben Umwelt und Klima auch soziale Fragen wie Geschlechtergerechtigkeit und gute Arbeitsbedingungen.
Marktzugangsstrategie
Die Europäische Kommission will globale Märkte stärker öffnen und so die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen erhöhen. Marktzugangsbarrieren, vor allem nichttarifäre Handelshemmnisse, sollen beseitigt werden, damit europäische Unternehmen sich in speziellen Märkten und Branchen weltweit besser profilieren können.
Dazu hat die Europäische Kommission am 18. April 2007 ihre Mitteilung zur Markzugangsstrategie "Global Europe: A stronger Partnership to deliver Market Access for European Exporters" (PDF: 120,1 KB) veröffentlicht. Hauptfokus liegt dabei auf einer engeren Verzahnung der Europäischen Kommission, der EU-Mitgliedstaaten und der europäischen Wirtschaft. Mehr erfahren.
Handelspolitische Schutzinstrumente modernisieren
Um die europäischen Unternehmen und Industriestandorte wirksamer gegen Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Handel und unfaire Handels- und Subventionspraktiken des Auslands schützen zu können, verhandelt die EU derzeit über die Modernisierung der Handelsschutzinstrumente. Im Dezember 2017 konnte eine Trilogverständigung zwischen der EU-Kommission, dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament erzielt werden.
Daneben hat der EU-Ministerrat im Dezember 2017 eine neue Methodologie zur Berechnung des Dumpings in EU-Antidumpingverfahren gebilligt, was vor allem für die produzierenden Industrien in Deutschland und der EU wie beispielsweise die Stahlbranche ein wichtiges Signal ist. Mit der Neuregelung ist auch in Zukunft ein wirksames und effektives handelspolitisches Schutzinstrumentarium zur Abwehr unfairer Handelspraktiken sichergestellt – insbesondere gegenüber Dumping bei Vorliegen nicht marktwirtschaftlicher Verhältnisse.
Handelshemmnisverordnung
Auf Grundlage der sogenannten "Trade Barriers Regulation" (Handelshemmnisverordnung, kurz TBR) können Unternehmen bei der EU-Kommission eigenständig ein Verfahren gegen Handelshemmnisse beantragen, ohne Verbände oder Ministerien einschalten zu müssen. Ist der Antrag zulässig, wird eine Untersuchung eingeleitet. Dabei wird festgestellt, ob die angegebenen Hemmnisse tatsächlich vorliegen und ob sie handelsschädigende Auswirkungen auf den betreffenden Wirtschaftszweig der Gemeinschaft haben. Bestätigen sich die Behauptungen und können sich die Verfahrensbeteiligten nicht einigen, kann sich die Gemeinschaft für ein formelles Streitbeilegungsverfahren im Rahmen eines internationalen Abkommens mit dem Handelspartner entscheiden.