Im Bereich Warenverkehr werden die Regeln für die Handelspolitik uneingeschränkt auf Ebene der Europäischen Union festgelegt. In den Bereichen „Dienstleistungen“ und „geistiges Eigentum“ liegt eine gemischte Kompetenz vor, also eine geteilte Zuständigkeit. Die EU-Kommission gestaltet die Handelspolitik aber in Absprache mit den Mitgliedstaaten, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet. Um ein einheitliches Auftreten nach außen und insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) sicherstellen zu können, trifft sich wöchentlich der vom Rat bestellte Handelspolitische Ausschuss.
Das BMWi ist innerhalb der Bundesregierung verantwortlich für die Erarbeitung der deutschen Position in der Handelspolitik und vertritt diese auf europäischer und internationaler Ebene.
"Handel für alle" – die neue Handelsstrategie der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat am 25. Oktober 2015 ihre Handelsstrategie "Handel für alle" vorgelegt. Sie schreibt damit die Handelsstrategie "Global Europe" von 2006 (mit der zugleich die EU-Marktzugangsstrategie implementiert wurde) sowie die handelspolitischen Elemente der allgemeinen wirtschaftspolitischen Strategie "Europe 2020" von 2010 fort.
Die Strategie beinhaltet 5 Schwerpunkte:
- Handel und Investitionen als Motor für Wachstum und Beschäftigung:
Die Kommission weist daraufhin, dass 90 Prozent des weltweiten Wachstums innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahren außerhalb Europas stattfinden werden. Die EU braucht daher offene Märkte, um an diesem Wachstum teilhaben zu können.
- Neue handelspolitische Themen:
Ein stärkerer Fokus auf Dienstleistungen, den digitalen Handel, Rohstoffe, Innovationen und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
- Mehr Transparenz in der Handels- und Investitionspolitik:
Dazu gehören etwa die Transparenzoffensive bei TTIP sowie die engere Zusammenarbeit mit anderen EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Zivilgesellschaft. Die EU-Kommission schlägt auch die regelmäßige Veröffentlichung aller Verhandlungsmandate des Rates vor.
- Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik:
Die EU-Kommission stellt ihre Reformpläne für die zukünftige Ausgestaltung von Investitionsschutzkapiteln in Freihandelsabkommen dar. Die Beachtung hoher Nachhaltigkeits-, Menschenrechts- und Demokratiestandards in der Handelspolitik hat dabei besondere Bedeutung.
- Handelspolitik als Instrument zur Gestaltung der Globalisierung:
Die EU-Kommission bekräftigt die Bedeutung des multilateralen Ansatzes und der WTO in der Handelspolitik. Gleichzeitig entwickelt sie Vorschläge zur Neubelebung der multilateralen Verhandlungen.
Deutschland begrüßt die Fortschreibung der EU-Handelsstrategie. Die Mitteilung identifiziert die aktuellen Chancen und Herausforderungen der Handelspolitik, insbesondere mit Blick auf Wachstum und Beschäftigung, auf Transparenz, auf die Reform des Investitionsschutzes und auf Nachhaltigkeitsfragen. Die gesteckten Ziele - insbesondere offene Märkte und weltweit verlässliche Handelsregeln - müssen konsequent umgesetzt werden. Nur so lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft auf attraktiven Drittmärkten weiter stärken.
Marktzugangsstrategie
Die Europäische Kommission will globale Märkte stärker öffnen und so die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen erhöhen. Marktzugangsbarrieren, vor allem nichttarifäre Handelshemmnisse, sollen beseitigt werden, damit europäische Unternehmen sich in speziellen Märkten und Branchen weltweit besser profilieren können.
Dazu hat die Europäische Kommission am 18. April 2007 ihre Mitteilung zur Markzugangsstrategie "Global Europe: A stronger Partnership to deliver Market Access for European Exporters" (PDF: 120,1 KB) veröffentlicht. Hauptfokus liegt dabei auf einer engeren Verzahnung der Europäischen Kommission, der EU-Mitgliedstaaten und der europäischen Wirtschaft. Mehr erfahren.
Handelspolitische Schutzinstrumente modernisieren
Um die europäischen Unternehmen und Industriestandorte wirksamer gegen Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Handel und unfaire Handels- und Subventionspraktiken des Auslands schützen zu können, verhandelt die EU derzeit über die Modernisierung der Handelsschutzinstrumente. Im Dezember 2017 konnte eine Trilogverständigung zwischen der EU-Kommission, dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament erzielt werden.
Daneben hat der EU-Ministerrat im Dezember 2017 eine neue Methodologie zur Berechnung des Dumpings in EU-Antidumpingverfahren gebilligt, was vor allem für die produzierenden Industrien in Deutschland und der EU wie beispielsweise die Stahlbranche ein wichtiges Signal ist. Mit der Neuregelung ist auch in Zukunft ein wirksames und effektives handelspolitisches Schutzinstrumentarium zur Abwehr unfairer Handelspraktiken sichergestellt – insbesondere gegenüber Dumping bei Vorliegen nicht marktwirtschaftlicher Verhältnisse.
Handelshemmnisverordnung
Auf Grundlage der sogenannten "Trade Barriers Regulation" (Handelshemmnisverordnung, kurz TBR) können Unternehmen bei der EU-Kommission eigenständig ein Verfahren gegen Handelshemmnisse beantragen, ohne Verbände oder Ministerien einschalten zu müssen. Ist der Antrag zulässig, wird eine Untersuchung eingeleitet. Dabei wird festgestellt, ob die angegebenen Hemmnisse tatsächlich vorliegen und ob sie handelsschädigende Auswirkungen auf den betreffenden Wirtschaftszweig der Gemeinschaft haben. Bestätigen sich die Behauptungen und können sich die Verfahrensbeteiligten nicht einigen, kann sich die Gemeinschaft für ein formelles Streitbeilegungsverfahren im Rahmen eines internationalen Abkommens mit dem Handelspartner entscheiden.