Für alle Bereiche der Energiewende – Strom, Wärme und Verkehr – bestehen klare Ziele. Zwei Bereiche stehen im Mittelpunkt: Die Energieversorgung soll zunehmend auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Und Energie soll effizienter genutzt werden. Eckpunkte der Energiewende bilden dabei das Energiekonzept der Bundesregierung, ergänzende Beschlüsse des Bundestages sowie europäische Vorgaben.
Mit der Weiterentwicklung des Strommarktes, der Digitalisierung der Energiewende und der Novelle des EEG wurde die Energiewende in wesentlichen Bereichen vorangebracht. So hat die Bundesregierung den Strommarkt grundlegend reformiert: Die erneuerbare Energien sind in den Strommarkt integriert und somit die Weichen für einen Strommarkt 2.0 gestellt, der fit ist für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für eine digitale Infrastruktur geschaffen, die Stromerzeuger und Verbraucher miteinander verbindet. Diese Reformen sind eingebettet in den europäischen Binnenmarkt. Ein gemeinsames Vorangehen in Europa ist effizienter als nationale Alleingänge.
Zielarchitektur für die Energiewende
Die Zielsetzungen der Energiewende klar im Blick behalten – und daraus konkrete Maßnahmen entwickeln: Das ist die Aufgabe der Zielarchitektur für die Energiewende. Sie priorisiert die unterschiedlichen quantitativen Ziele des Energiekonzeptes der Bundesregierung und verleiht ihnen eine klare Struktur. Bei der Zielarchitektur der Energiewende und den konkret unternommenen Maßnahmen orientiert sich die Bundesregierung daran, kostengünstige Lösungen und eine optimale Systemintegration der erneuerbare Energien zu erzielen. Das ist die Voraussetzung für bezahlbare Energie.
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Einen Überblick über die wichtigsten Rechtstexte der deutschen und europäischen Energiepolitik finden Sie in der Gesetzeskarte für das Energieversorgungssystem.