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Artikel - Europäische Wirtschaftspolitik

Das BMWK als Europaministerium

Einleitung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) koordiniert und gestaltet als Europaministerium gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt die Europapolitik der Bundesregierung. Dazu koordiniert es die Entscheidungsfindung in der Bundesregierung gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt in verschiedenen Koordinierungsgremien und bringt die deutschen Interessen in Brüssel, vor allem im Rat der Europäischen Union, aber auch im Europäischen Parlament und in der Europäischen Kommission ein. Mehr zur Europakoordinierung in der Bundesregierung finden Sie unten.

Dem BMWK kommt daher auch eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas zu, bei der die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner gemeinsam mit der Staatsministerin für Europa im Auswärtigen Amt, Dr. Anna Lührmann, und weiteren Vertreterinnen und Vertretern die Interessen der Bundesregierung vertritt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vertritt Deutschland entsprechend seiner fachlichen Zuständigkeiten in verschiedenen Ratsformationen, insbesondere Wettbewerbsfähigkeit, Handel, Umwelt (Bereich Klimaschutz), Energie und Kohäsion.

Der Wettbewerbsfähigkeitsrat beschäftigt sich mit der Frage, wie die wirtschaftliche Stärke der Europäischen Union langfristig gesichert und erhöht werden kann. Er befasst sich mit der Stärkung des europäischen Binnenmarkts, der Industrie- und Raumfahrtpolitik sowie den Bereichen Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der EU.

Im Handelsministerrat setzt sich das BMWK für eine starke gemeinsame, wertebasierte EU-Handelspolitik ein, die Beiträge zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen leistet und die EU als Handelspartner attraktiv hält. Protektionismus gilt es entgegenzuwirken sowie ein globales Level Playing Field zu befördern.

Der Schwerpunkt der Beratungen in den Umwelt/Klima-, Energie- und Telekommunikationsräten liegt darauf, wie die grüne und digitale Transformation gelingen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der EU und ihrer Mitgliedstaaten weiter gestärkt werden kann.

Als zentrale Schnittstelle zwischen der Europäischen Kommission, den Bundesressorts und den Ländern erstellt das BMWK auch die Gesamtstrategie und führt die Verhandlungen über die europäische Kohäsionspolitik auf EU-Ebene.

Zum grenzüberschreitenden Austausch tragen die EU-Twinning-Projekte bei. Im Beitrittsraum und der europäischen Nachbarschaft beteiligt sich das BMWK mit der nationalen Kontaktstelle für EU-Twinning am Auf- und Ausbau staatlicher Strukturen zur EU-Annäherung. Dabei beraten Verwaltungsexpertinnen und -experten auf Grundlage deutscher Erfahrung in Partnerländern.

Geschichtlicher Rückblick

Schon seit den Anfängen der Bundesrepublik gestaltet das BMWK die deutsche Europapolitik und damit auch die Europäische Integration mit.

Schon seit den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland hat das BMWK eine wichtige Rolle in der Europapolitik. So zeigte sich bereits bei den Vertragsverhandlungen zu den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, dass eine koordinierte deutsche Europapolitik erforderlich ist. Heinrich von Brentano, Außenminister von 1955 bis 1961, sah in der Europapolitik einen zentralen Aspekt der deutschen Außenpolitik. Ludwig Erhard, Wirtschaftsminister von 1949 bis 1963, beanspruchte hingegen eine Führungsrolle des Wirtschaftsministeriums. Für ihn stand die wirtschaftliche Integration im Vordergrund, die auf der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) aufbaute und im Einklang mit den Grundprinzipien der deutschen Wirtschaftspolitik ablaufen sollte. Dies spiegelte sich auch in der Struktur des Hauses wider: Bereits 1951 wurde eine Unterabteilung für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet und 1958 die Europaabteilung.

Konrad Adenauer, Bundeskanzler von 1949 bis 1963, übertrug nach der Bundestagswahl 1957 dem Bundeswirtschaftsministerium die gesamten Zuständigkeiten für die europäische Wirtschaftspolitik. Im Jahr 1958 unterzeichneten das Auswärtige Amt und das BMWK eine gemeinsame Vereinbarung zur Aufgabenverteilung. Danach war das Auswärtige Amt für die Weiterentwicklung der Verträge und außenpolitische Angelegenheiten im Ministerrat zuständig, das BMWK für wirtschaftspolitische Fragen. Die damals festgelegte Arbeitsteilung der beiden Ministerien prägt bis heute die Struktur der deutschen Europapolitik.

EU-Flagge zu Europäische Wirtschaftspolitik

Meilensteine der EU

1

Damals-Juli 1974

2

Heute - 2019

3

Morgen - 2020

4

7. und 10. Juni 1979

5

1. November 1993

6

26. März 1995

7

1. Januar 2002

8

1. Mai 2004

9

1. Juni 2005

10

1. Dezember 2009

11

10. Dezember 2012

12

23. Juni 2016

13

31. Januar 2020

14

Vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020

Torjubel und Stagflation Deutschland wird Fussball-Weltmeister-Aber wirtschaftliche sieht es im Sommer 1974 nicht gut aus. Nach zuvor guter Konjunktur sinkt das Wachstum auf Null, die Inflationsrate steigt im Jahresverlauf auf über 7,0 Prozent und die Arbeitslosenquote auf 2,6 Prozent. Es ist die bis dahin schwerste Nachkriegs- Rezession in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Begriff der Stagflation – die Verbindung von Stagnation und In flation – macht die Runde.

Weniger Energie verbraucht Wirtschaft und private Haushalte sind im ersten Halbjahr 2019 mit weniger Energie ausgekommen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verringerte sich der Verbrauch von Primärenergie um 1,7 Prozent auf 223 Millionen Tonnen Steinkohleeinheiten. Unter den Energieträgern waren die erneuerbaren Energien die Gewinner. Mit plus vier Prozent machen sie 15,2 Prozent im Energiemix aus.

Der Brexit wirft seine Schatten voraus Der geplante Austritt Grossbritanniens aus der EU verbreitet Verunsicherung und verdunkelt die wirtschaftlichen Aussichten. Auch viele deutsche Unternehmer blicken gespannt auf die Entwicklung im dritten Quartal. Prognosen zufolge wird der Brexit insbesondere das Vereinigte Königreich wirtschaftlich treffen; das gilt umso mehr bei einem ungeregelten Austritt. Aber er dürfte auch deutliche Auswirkungen auf die Wirtschaft der EU insgesamt haben. Besonders umstritten ist dabei die sogenannte „Backstop“-Klausel, welche eine harte Grenze zwischen Irland und Großbritannien in jedem Fall verhindern soll.

Die erste Europawahl zum Europäischen Parlament findet statt.

Der „Vertrag von Maastricht“ tritt in Kraft. Damit wird die EU gegründet und die Zusammenarbeit ausgeweitet (zum Beispiel gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Wirtschafts- und Währungsunion).

Das Schengener Übereinkommen, das die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen von zunächst fünf Staaten abschaffen soll, tritt in Kraft.

Mit dem Euro wird ein gemeinsames Bargeld in zwölf EU-Ländern eingeführt.

Große EU-Erweiterung, mit der die Teilung Europas während des „Kalten Krieges“ überwunden wird.

Die EU-Verfassung wird bei Referenden in Frankreich (29. Mai) und den Niederlanden (1. Juni) abgelehnt und kann nicht in Kraft treten.

Mit dem „Vertrag von Lissabon“ wird die EU auf eine neue gemeinsame Grundlage gestellt.

Die EU erhält den Friedensnobelpreis.

Die Bevölkerung des Vereinigten Königreichs stimmt für den Austritt aus der EU (Brexit).

Austritt von Großbritannien aus der EU.

Die letzte deutsche EU-Ratspräsidentschaft.

Europapolitische Koordinierung

Wie funktioniert die europapolitische Entscheidungsfindung in der Bundesregierung?

Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration hat fast jeder Politikbereich auch europapolitische Aspekte. Umso wichtiger ist es, deutsche Interessen frühzeitig zu definieren und in Brüssel, vor allem im Rat der Europäischen Union, aber auch beim Europäischen Parlament und gegenüber der EU-Kommission wirksam zu vertreten. Das BMWK steht dazu mit den EU-Institutionen in engem Austausch.
Für eine effektive Interessensvertretung müssen frühzeitig Positionen auf nationaler Ebene erarbeitet und mit allen Beteiligten abgestimmt werden.

In Deutschland ist das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt (AA) dafür verantwortlich, dass die Bundesregierung gegenüber den verschiedenen EU-Institutionen in Brüssel mit einer Stimme spricht.

Koordinierungsfunktion des BMWK

Die europapolitische Koordinierung innerhalb der Bundesregierung erfolgt in Gremien auf verschiedenen Ebenen. Diese befassen sich speziell mit EU-Angelegenheiten und tragen dazu bei, möglichst schnell Entscheidungen herbeizuführen und etwaige Konflikte auszuräumen. Hierzu zählen vor allem der Staatssekretärsausschuss für Europafragen unter Vorsitz der Staatsministerin für Europa im Auswärtigen Amt (stellvertretender Vorsitz: BMWK) und die Runde der mit Europafragen befassten Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (gemeinsamer Vorsitz: AA und BMWK). Außerdem hat jedes Bundesministerium eine Europabeauftragte bzw. einen Europabeauftragten als zentrale europapolitische Kontaktperson.

Eine weitere zentrale Koordinierungsaufgabe des BMWK ist es, die politischen Weisungen an die deutsche Botschafterin im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV 1) in Brüssel zu übermitteln. Dieser Ausschuss tagt wöchentlich und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten. Er bereitet unter anderem die EU-Ministerräte für die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit, Telekommunikation, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Umwelt, Arbeit und Soziales sowie Bildung, Jugend, Kultur und Sport vor. Auf der Basis von Sprechzetteln, die als Weisungen bezeichnet werden, verhandelt die Botschafterin als deutsche Vertreterin anschließend im Ausschuss in Brüssel.

Die sogenannte Weisungsgebung erfolgt in Arbeitsteilung mit dem Auswärtigen Amt. Dieses erteilt grundsätzlich die Weisungen für den AStV 2, der den Allgemeinen Rat, den Rat für Außenbeziehungen, den Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) sowie den Rat der Justiz- und Innenministerinnen und -minister vorbereitet. Die Weisungsentwürfe werden nach dem im Grundgesetz verankerten Ressortprinzip vom jeweils federführenden Ressort in der Bundesregierung abgestimmt.

Zusammenarbeit mit Deutschem Bundestag und Bundesrat

Das BMWK sorgt auch dafür, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat im laufenden EU-Geschäft umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend unterrichtet werden. Das ist wichtig, damit diese Organe ihre im Grundgesetz verankerten Mitwirkungsrechte in der Europapolitik wahrnehmen können. Diese Rechte werden ebenso wie die Unterrichtungspflicht der Bundesregierung im "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der EU" (EUZBBG) und im "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU" (EUZBLG) spezifiziert. Auf diese Weise erhalten Bundestag und Bundesrat die Möglichkeit, gegenüber der Bundesregierung zu europapolitischen Vorhaben Stellung zu nehmen und so Einfluss auf die Beratungen auf europäischer Ebene, insbesondere auf die Rechtsetzung der EU, auszuüben.

EU-Flagge vor der Europäischen Zentralbank für Europäische Wirtschaftspolitik; Quelle: iStock.com/instamatics

© iStock.com/instamatics

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Ansprechpartner

EU-Service-Ministerium für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt Bürger und Bürgerinnen bei der Lösung von grenzüberschreitenden Problemen im EU-Binnenmarkt durch das SOLVIT-Netzwerk und untersucht gemeinsam mit der Wirtschaft aktuelle EU-Vorhaben hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Mittelstand.

SOLVIT: Schnelle Hilfe für Bürger und Unternehmen

SOLVIT ist ein Netzwerk, in dem alle EU- und EWR-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise konkrete Probleme von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen.

Wie Sie eine Beschwerde einreichen und SOLVIT kontaktieren können sowie weitere Informationen über die Arbeit des SOLVIT-Netzwerkes erfahren Sie hier.

Aufgaben des Kompetenzzentrums Europarecht

Das BMWK nimmt in seiner Europaabteilung ressortübergreifend für die gesamte Bundesregierung - aber auch für viele Bereiche der Landesregierungen - zentrale europarechtliche Belange wahr. Außerdem übernimmt das BMWK die einheitliche Prozessvertretung Deutschlands vor den Europäischen Gerichten in Luxemburg.

Dabei geht es zum einen um Rechtsberatung auf dem Gebiet des Unionsrechts, um außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten mit der Europäischen Kommission (Vertragsverletzungsverfahren) sowie um Querschnittsfragen wie etwa die Subsidiaritätsprüfung oder die Abwehr von finanziellen Sanktionen.

Zum anderen geht es um die Vertretung Deutschlands im schriftlichen und mündlichen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und dem EFTA-Gerichtshof in Luxemburg. Erfahren Sie mehr.

Weiterführende Informationen

Flaggen vor dem Europäischen Parlament zum Thema Europa

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