In Deutschland ist das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt (AA) dafür verantwortlich, dass die Bundesregierung gegenüber den verschiedenen EU-Institutionen in Brüssel mit einer Stimme spricht.
Koordinierungsfunktion des BMWi
Die europapolitische Koordinierung innerhalb der Bundesregierung erfolgt in Gremien auf verschiedenen Ebenen. Diese befassen sich speziell mit EU-Angelegenheiten und tragen dazu bei, möglichst schnell Entscheidungen herbeizuführen und etwaige Konflikte auszuräumen. Hierzu zählen vor allem der Staatssekretärsausschuss für Europafragen unter Vorsitz des Staatsministers für Europa im Auswärtigen Amt (stellvertretender Vorsitz: BMWi) und die Runde der mit Europafragen befassten Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (gemeinsamer Vorsitz: AA und BMWi). Außerdem hat jedes Bundesministerium eine Europabeauftragte bzw. einen Europabeauftragten als zentrale europapolitische Kontaktperson.
Eine weitere zentrale Koordinierungsaufgabe des BMWi ist es, die politischen Weisungen an die deutsche Botschafterin im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV 1) in Brüssel zu übermitteln. Dieser Ausschuss tagt wöchentlich und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten. Er bereitet unter anderem die EU-Ministerräte für die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit, Telekommunikation, Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Arbeit und Soziales vor. Auf der Basis von Sprechzetteln, die als Weisungen bezeichnet werden, trägt die Botschafterin anschließend die deutsche Position im Ausschuss in Brüssel vor.
Die sogenannte Weisungsgebung erfolgt in Arbeitsteilung mit dem Auswärtigen Amt. Dieses erteilt Weisungen für den AStV 2, der den Allgemeinen Rat, den Rat für Außenbeziehungen, den Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) sowie den Rat der Justiz- und Innenministerinnen und -minister vorbereitet.
Zusammenarbeit mit Deutschem Bundestag und Bundesrat
Das BMWi sorgt auch dafür, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat im laufenden EU-Geschäft umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend unterrichtet werden. Das ist wichtig, damit diese Organe ihre gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte in der Europapolitik wahrnehmen können. Diese werden im "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der EU" (EUZBBG) und im "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU" (EUZBLG) geregelt. Auf diese Weise erhalten Bundestag und Bundesrat die Möglichkeit, gegenüber der Bundesregierung zu europapolitischen Vorhaben Stellung zu nehmen und so Einfluss auf die Beratungen auf europäischer Ebene, insbesondere auf die Rechtsetzung der EU, auszuüben.