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Artikel - Innovationspolitik

Förderschwerpunkt 2: Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche

Einleitung

Förderschwerpunkt 2: Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche

© Adobe Stock/Drazen

Bislang bezog sich der Anwendungsbereich von Atemschutzmasken vorrangig auf den Bereich der Gesundheitsvorsorge und Pflege sowie auf spezifische Bereiche des Arbeitsschutzes im Industriesektor. Im Zuge der Corona-Pandemie entstanden weitere Bedarfsbereiche (z.B. Industrie, Handwerk, Dienstleistungen, öffentlicher Nahverkehr, Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie der Schutz von Hochrisikogruppen in der Bevölkerung) für den Einsatz der Masken zur wirksamen Bekämpfung von Pandemien und zur Verhinderung eines Herunterfahrens des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Hieraus können weitere bzw. neue Anforderungen u. a. an den Tragekomfort oder die Filterfähigkeit von Masken bestehen.

Das Ziel des Förderschwerpunkts „Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche“ ist es, neue Bedarfsfelder mit innovativen Produkten und Alternativen im Bereich der Atemschutzmasken zu erschließen und Funktionen und Eigenschaften der Produkte zu optimieren.

Die Antragstellung für das Förderprogramm endete am 31. Dezember 2021.

Was wird gefördert?

Förderoptionen im Förderschwerpunkt 2: Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche

Gefördert werden in:

Förderschwerpunkt 2a

  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung

Förderschwerpunkt 2b

  • Projekte zur Verbesserung des Tragekomforts von Atemschutzmasken

Im Rahmen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung werden insbesondere im Förderschwerpunkt 2a gefördert:

  • Entwicklung neuer Textilien mit filtrierender Wirkung für Atemschutzmasken,
  • Integration aufbereitungsbeständiger Sensorik (z.B. Frühwarnsystem bei nicht sicherem Sitz der Ausrüstung, Messung der Kontamination), welche die Nutzungseffizienz und -dauer der Produkte erheblich verbessern,
  • die Entwicklung neuer Produkte mit antiviraler Schutzwirkung als Alternative zu Schutzmasken.

Im Förderschwerpunkt 2b werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die auf eine Verbesserung des Tragekomforts von Atemschutzmasken durch die Entwicklung individuellerer Passformen abzielen, im Rahmen von Beihilfen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert.

Wie wird gefördert?

Art der Förderung und Förderkonditionen

llIm Förderschwerpunkt 2a „Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche“ erfolgt die Förderung je nach Art der Antragsteller und Fördermaßnahme als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Nach Artikel 2, Nr. 85 und 86 und Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) können industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung gefördert werden.

Die Höchstzuwendungen pro Zuwendungsempfänger für Unternehmen ergeben sich aus Artikel 4 AGVO.

Vorhaben, die auf eine Verbesserung des Tragekomforts von Atemschutzmasken nach Förderschwerpunkt 2b durch die Entwicklung individuellerer Passformen abzielen, können im Rahmen von Beihilfen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung mit einer maximalen Förderintensität von 100 % für kleine Unternehmen, 80 % für mittlere Unternehmen und 50 % für größere Unternehmen gefördert werden.

Die förderfähigen Kosten richten sich nach den in der Förderrichtlinie zu Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung festgelegten Fördersätzen, die je nach Förderoption und Art der Antragsteller variieren.

Für die Förderoptionen sind folgende maximale Fördersätze vorgesehen:

AntragstellerFörderoptionenEinzel-projekteKooperations-projekteFree-Access-Projekte*
Kleine Unternehmen: KMU-Definition gemäß Anhang I AGVO
Industrielle Forschung
Experimentelle Entwicklung
Tragekomfort

70 %

45 %

100 %

80 %

60 %

100 %
80 %

60 %
Mittlere Unternehmen: KMU-Definition gemäß Anhang I AGVO
Industrielle Forschung
Experimentelle Entwicklung
Tragekomfort

60 %

35 %

80 %

75 %

50 %

80 %
75 %

50 %
Weitere Unternehmen (über 250 Mitarbeiter)Industrielle Forschung
Experimentelle Entwicklung
Tragekomfort
50 %

25 %

50 %
65 %

40 %

50 %
65 %

40 %
Forschungseinrichtungen
A: Hochschulen, Forschungseinrichtungen mit FuEuI-Kapazitäten, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Alle Förderoptionen

100 %
Forschungseinrichtungen
B: Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft
Alle Förderoptionen80 %

*sogenannte „Free-Access“-Projekte: Die AGVO ermöglicht einen Zuschlag von 15% wenn die Ergebnisse des Vorhaben durch Konferenzen, Veröffentlichungen, Open-Access-Repositories oder durch gebührenfreie Software bzw. Open-Source-Software weite Verbreitung finden!

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