Das EEG hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und sie zu einer der tragenden Säulen der deutschen Stromversorgung werden lassen. Im Jahr 2000 waren es nur rund sechs Prozent. Ziel des EEG war es, den jungen Technologien wie Wind- und Sonnenenergie durch feste Vergütungen und garantierte Abnahme des Stroms den Markteintritt zu ermöglichen.

Mit der Reform des EEG im Jahr 2014

  • wurde ein verbindlicher Ausbaukorridor festgelegt
  • wurden die Kosten stark reduziert durch Konzentration auf die kostengünstigen Technologien Windkraft und Photovoltaik
  • wurde festgelegt, dass neue große Anlagen den produzierten Strom eigenverantwortlich vermarkten müssen (bessere Integration in den Strommarkt)
  • wurde eine Trendwende bei den Förderkosten eingeleitet und die EEG-Umlage stabilisiert.

Der Strompreis ist ein zentraler Wettbewerbsfaktor für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Für sie gibt es die Besondere Ausgleichsregelung, die unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, dass nur eine reduzierte EEG-Umlage zu zahlen ist. Zudem sieht das EEG auch für Eigenversorger und Eigenerzeuger unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Privilegien vor. Hier erfahren Sie mehr zur Besonderen Ausgleichsregelung und zur Eigenversorgung.

Mehr zum EEG erfahren Sie hier.