Beim GAIA-X Förderwettbewerb steht die Anwenderseite von GAIA-X im Vordergrund. Gefördert werden vorwettbewerbliche Vorhaben zur Entwicklung von Use Cases, d.h. konkrete Anwendungsbeispiele mit Leuchtturmcharakter, die die technologische Machbarkeit, den Nutzen von GAIA-X, die wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit sowie die gesellschaftliche Akzeptanz innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren. Dies kann innerhalb einer bestehenden oder einer neuen Domäne innerhalb von GAIA-X oder domänenübergreifend erfolgen. Beteiligen können sich Verbundvorhaben, die aus mindestens drei und maximal zehn Partnern zusammengesetzt sind und mindestens ein KMU und/oder Start-up einschließen.
Die Ergebnisse sollen, sowohl in Deutschland als auch international, Impulse für die weitere Nachfrage nach GAIA-X-basierten datengetriebenen Anwendungen und Datenräumen generieren und zugleich die Anschlussfähigkeit für weitere Interessierte sicherstellen.
Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Das Verfahren beginnt in der ersten Verfahrensstufe mit einer Skizzenvorlage. Dabei stehen die eingegangenen Vorhabenskizzen untereinander im Wettbewerb.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten mit positiv bewerteten Vorhabenskizzen aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge mit detaillierter Beschreibung des Vorhabens sowie einer Arbeits-, Finanz- und Verwertungsplanung vorzulegen.
Die Laufzeit der einzelnen Vorhaben sollte 18 Monate nicht unterschreiten und 36 Monate nicht überschreiten.
Hinweis: Die Inaussichtstellung von Fördermaßnahmen steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und politischer Prioritäten.
Zeiträume und Termine*:
07. Mai 2021 bis 12:00 Uhr
Einreichung der Skizzen (Ausschlussfrist!)
Mai 2021
Erste Bewertung der Skizzen
Zeitraum 07.-09. Juni 2021
Gutachtersitzung
14. Juni 2021
Auswahl der Gewinner-Skizzen, Aufforderung der Gewinner-Skizzen zur Antragstellung
14. Juni 2021 – 23. Juli 2021
Antragstellerberatung (inkl. Workshops)
23. Juli 2021
Abgabe der Anträge
26. Juli 2021 bis 30. Oktober 2021
Beginn Bewilligungsprozess
30. September 2021
Start der ersten Vorhaben
01. Januar 2022
Start aller Vorhaben, Beginn Begleitforschung
31. Dezember 2024
Ende der Laufzeit aller Vorhaben, Ende Begleitforschung
*Bei den genannten Zeiträumen und Terminen handelt es sich grundsätzlich um feststehende Fristen, die - abhängig von Anzahl und Umfang der eingereichten Vorhaben - ggf. angepasst werden können.
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