Die Bundesregierung hat am 10. Juli 2019 die Einrichtung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen beschlossen. Das gesamtdeutsche Fördersystem wird ab Januar 2020 wirksam und bündelt die Regionalförderprogramme des Bundes. Dabei werden bislang auf Ostdeutschland beschränkte Förderprogramme auf alle strukturschwachen Regionen in Ost und West ausgeweitet. Zudem erhalten bundesweit angebotene Fördermaßnahmen besondere Förderkonditionen, mit denen die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen gezielt unterstützt wird.

Gesamtdeutsches Fördersystem als Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“

Die Einrichtung des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Diese wurde vom Bundeskabinett am 18. Juli 2018 eingesetzt. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu machen.

Das gesamtdeutsche Fördersystem wurde in der Facharbeitsgruppe „Wirtschaft und Innovation“ erarbeitet. Den Co-Vorsitz hatten die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern inne. Mitglieder der Facharbeitsgruppe waren die 16 Länder, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag sowie die anderen Bundesressorts.

Ausgangspunkt der Facharbeitsgruppe „Wirtschaft und Innovation“ waren die „Eckpunkte des Bundes für ein gesamtdeutsches Fördersystem“ (PDF, 287 KB) sowie die Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode.

Die Facharbeitsgruppe „Wirtschaft und Innovation“ hat detaillierte Empfehlungen zur Ausgestaltung des gesamtdeutschen Fördersystems (PDF, 348 KB) vorgelegt.

Umfassendes Engagement für Wachstum, Innovation und Beschäftigung in den Regionen

Das Engagement des Bundes in den strukturschwachen Regionen geht künftig deutlich über die klassische Wirtschaftsförderung hinaus: Das gesamtdeutsche Fördersystem bündelt insgesamt 22 Förderprogramme beziehungsweise Programmfamilien der Bundesregierung. Dazu gehören neben der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unter anderem das ERP-Regionalförderprogramm, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sowie das Förderprogramm Innovationskompetenz (INNO-KOM). Hinzu kommen Programme der Fachkräfteentwicklung, der Digitalisierung sowie der Infrastruktur und Daseinsvorsorge.

Diese Einzelprogramme bleiben dabei nicht losgelöst voneinander, sondern werden fachübergreifend koordiniert und damit in ihrer gemeinsamen regionalen Wirkung gestärkt.

Die räumliche Abgrenzung strukturschwacher Regionen folgt der GRW. Damit wird gewährleistet, dass alle Regionen in Ost und West sowie städtische und ländliche Regionen nach ihrem Bedarf einbezogen werden. Für die ostdeutschen Länder steht das gesamtdeutsche Fördersystem in der Nachfolge des Solidarpakts II (Korb II), der zum Jahresende 2019 ausläuft. Sie können auch künftig darauf bauen, dass die Bundesregierung sie bei ihrem Aufholprozess unterstützt. Zugleich werden auch westdeutsche strukturschwache Regionen berücksichtigt. Indem es die Wachstums- und Innovationskräfte unterstützt wie auch die Infrastruktur in den strukturschwachen Regionen stärkt, wird das gesamtdeutsche Fördersystem einen wichtigen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet leisten.