Der Konjunkturrat für die öffentliche Hand ist ein gemeinsames Koordinierungs- und Beratungsgremium von Bund und Ländern. Ihm gehören der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, der Bundesminister der Finanzen, die Wirtschaftsminister und -senatoren der Bundesländer sowie Vertreter der Gemeinden und der Gemeindeverbände an. Die Gemeinden sind vertreten durch die geschäftsführenden Präsidialmitglieder der drei kommunalen Spitzenverbände. Auch die Deutsche Bundesbank kann an den Beratungen des Konjunkturrats teilnehmen. Den Vorsitz führt der Bundesminister für Wirtschaft und Energie.

Die Aufgaben des Konjunkturrats sind in § 18 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) von 1967 geregelt. Demnach berät er insbesondere über alle konjunkturpolitischen Maßnahmen, die der Förderung von Stabilität und Wachstum dienen.

In der heutigen Praxis treffen sich die Mitglieder des Konjunkturrates in der Regel einmal jährlich im Januar und erörtern die konjunkturelle Lage und die künftige wirtschaftliche Entwicklung ebenso wie aktuelle wirtschaftspolitische Themen. Dabei stellt die Bundesregierung ihre wirtschaftspolitische Strategie vor und gibt einen Ausblick auf ihren Jahreswirtschaftsbericht, der unter anderem die Jahresprojektion der wirtschaftlichen Entwicklung enthält. Gemeinsam mit Ländern und Gemeinden findet ein Austausch über die jeweiligen wirtschaftspolitischen Maßnahmen statt, sodass diese möglichst wirkungsvoll und effizient ineinandergreifen.

Zentrale Themen der Sitzung des Konjunkturrats am 15. Januar 2019 waren die Entwicklung der deutschen, europäischen und internationalen Konjunktur sowie Handlungsoptionen zur Stärkung und Beschleunigung öffentlicher Investitionen. Zudem wurden die möglichen Konsequenzen einer zunehmend protektionistischen Handelspolitik aus der Perspektive von Bund und Ländern gemeinsam mit Prof. Gabriel Felbermayr, Leiter des ifo Zentrums für Außenwirtschaft, diskutiert. Zu Beginn des Jahres 2020 wird sich der Konjunkturrat erneut zusammenfinden.