(Stand: 30. März 2020)

Besondere Unterstützungsmaßnahmen gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Sie verfügen in der Regel kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von

  • bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
  • bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).

Damit sollen insbesondere die wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Die Soforthilfen haben ein Volumen von 50 Milliarden Euro und gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu 10 Beschäftigten.

Wo und wie Sie Soforthilfen beantragen können, erfahren Sie hier.

Die Kurzfakten zum Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes gibt es hier (PDF, 560 KB) noch einmal im Überblick.

Kleinunternehmer und Soloselbständige verfügen außerdem in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.

Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern:
(Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen wie auch für Bundes-Soforthilfen):

LandZuständige Behörde(n) oder Stellen für Antragstellung und BewilligungLink
Baden-WürttembergAntragstellung bei und Vorprüfung
durch IHK und HWK, Bewilligung
durch L-Bank
wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona
BayernRegierungen und
Landeshauptstadt München
www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
BerlinInvestitionsbank Berlin (IBB)www.ibb.de/coronahilfen
Brandenburg

Für die Industrie:
Investitionsbank des Landes
Brandenburg (ILB)

Für die Landwirtschaft:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

mluk.brandenburg.de/mluk/de/start/service/foerderung/landwirtschaft/corona-2020-agrar-richtlinie/

BremenBAB Bremer Aufbau Bank
BIS Bremerhavener Gesellschaft
für Investitionsförderung und
Stadtentwicklung mbH

www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html

www.bis-bremerhaven.de/corona-soforthilfe-erweitert.99081.html

HamburgHamburgische Investitions- und
Förderbank (IFB Hamburg)
www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuerunternehmen
HessenRegierungspräsidium Kassel

https://wirtschaft.hessen.de/Wirtschaft/Corona-Hilfen/Soforthilfe

Mecklenburg-
Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-
Vorpommern (LFI-MV)

https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/corona-soforthilfe/

NiedersachsenInvestitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
https://www.nbank.de/Corona/Übersicht-zu-den-niedersächsischen-Corona-Sonderprogrammen/
Nordrhein-WestfalenBezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln,
Münster
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-archiv
Rheinland-PfalzInvestitions- und Strukturbank RLP (ISB)isb.rlp.de/index.html
SaarlandMinisterium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr des
Saarlandes
www.corona.wirtschaft.saarland.de
SachsenSächsische Aufbaubank -
Förderbank (SAB)
www.sab.sachsen.de
Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhaltwww.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen
Schleswig-HolsteinInvestitionsbank Schleswig-
Holstein (IB.SH)

https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/

ThüringenThüringer Aufbaubank
Die Antragsannahme sowie
Vorprüfungen erfolgen auch über
die IHKn und HWKn.
aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020