Auslaufen des TTP LB

Mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024 ist das Technologietransfer-Programm Leichtbau ausgelaufen. Es können keine neuen Anträge gestellt werden. Auch bereits gestellte Anträge können nicht mehr bewilligt werden. Bereits eingegangene Verpflichtungen – d.h. bewilligte Anträge – werden ausfinanziert.

Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, das die Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit nicht genutzten Krediten aus der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt hat. Zur Beachtung des Urteils waren erhebliche Sparanstrengungen notwendig geworden.

Leichtbau ist eine Konstruktionsphilosophie, die darauf abzielt, das Gewicht von Bauteilen zu reduzieren und gleichzeitig die Ressourceneffizienz zu verbessern. So können Materialien gespart und Treibhausgasemissionen gesenkt werden – nicht nur bei der Produktion, sondern auch im späteren Einsatz der Leichtbauelemente. Als Querschnittstechnologie bringt Leichtbau unterschiedliche Perspektiven in einem ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz zusammen.

An dieser Stelle setzt das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) an. Wichtigstes Ziel des Programms ist es, Forschungsergebnisse in die wirtschaftliche Anwendung zu bringen. Hierfür fördert das BMWK innovative Leichtbau-Projekte mit 73 Millionen Euro jährlich.

Die Bekanntmachung des Technologietransfer-Programms Leichtbau (veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 09. April 2020) finden Sie hier (PDF, 507 KB).

Warum wird gefördert?

Das BMWK unterstützt mit dem TTP LB Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Leichtbau indem es insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Leichtbau in die breite industrielle Anwendung tragen.
  • Innovations- und Wertschöpfungspotenziale des Leichtbaus heben.
  • Branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer fördern.
  • Durch Digitalisierung verknüpfte Wertschöpfungsketten schaffen.
  • Einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele leisten.

Eine wichtige Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung des TTP LB ist eine Ex-ante Evaluierung, die im Auftrag des BMWK durchgeführt wurde. Dabei wurde unter anderem eine Bestandsaufnahme der deutschen, europäischen und internationalen Förderlandschaft zum Thema Leichtbau vorgenommen und entsprechende Förderlücken identifiziert, die nun durch das TTP LB geschlossen werden sollen. Damit soll eine passgenaue Ergänzung zu bereits bestehenden Förderprogrammen sichergestellt werden. Den Abschlussbericht der Studie finden Sie hier.

Auch der interaktive Prozess zur Entwicklung einer Leichtbaustrategie des BMWK hat entscheidende Impulse und Anregungen für die Erarbeitung des TTP LB beigesteuert.

Was wird gefördert?

Im TTP LB sind die folgenden 5 Programmlinien ausgeschrieben:

1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
Einen Förderschwerpunkt bilden neue Technologieentwicklungen als Treiber für nachhaltige Leichtbau-Lösungen. Dabei sollen konkrete Entwicklungsfragen zur Integration und Umsetzung in industrielle Produktionsprozesse im Vordergrund stehen. Darunter fallen die folgenden Schwerpunkte:

  • Digitalisierung und Automatisierung
  • Nachhaltigkeit und Recycling
  • Innovative Konstruktionsprinzipien

2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
Neue Konstruktionstechniken und der Einsatz neuer Werkstoffe in Verbindung mit innovativem, nachhaltigem Leichtbau eröffnen nicht nur enorme Einspar- und Produktverbesserungspotentiale, sondern können auch die Klima- und Umweltbelastungen deutlich verringern. Dazu fokussiert diese Programmlinie auf die Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren und Materialien, die Treibhausgasemissionen einsparen oder binden und somit zu einer emissionsarmen Industrie beitragen.

3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und –substitution
Der effiziente Umgang mit Ressourcen verspricht ein erhebliches Potenzial zur Verringerung der Klima- und Umweltbelastungen. Im Leichtbau ist die Einsparung von Ressourcen schon beim Design ein wesentliches Kriterium. In dieser Programmlinie stehen die leichtbaubezogene Entwicklung ressourceneffizienter Verfahren entlang des gesamten Produktlebenszyklus und die Substitution treibhausgasintensiver Ressourcen im Mittelpunkt.

4. Demonstrationsvorhaben
Um neuen Technologien den Markteintritt zu erleichtern und Risiken bei der Skalierung und ersten industriellen Umsetzung abzufedern, wird die Realisierung von Demonstrationsvorhaben gefördert, die sich thematisch in die Programmlinien 1 - 3 einsortieren.

5. Standardisierung
Bei der Entwicklung neuer Leichtbau-Materialien und -Technologien ist begleitend die Entwicklung von Normen und Standards sowie technischen Regelwerten notwendig. Gefördert werden Projekte, die den Transfer zwischen unterschiedlichen Branchen und Disziplinen vorantreiben und sich thematisch in die Programmlinien 1 - 3 einordnen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland,
  • gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Wie wird gefördert?

Das TTP LB fördert insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der experimentellen Entwicklung. Gemäß den förderpolitischen Zielen wird Grundlagenforschung von der Förderung ausgeschlossen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Nach BMWK-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die Höhe der Eigenbeteiligung richtet sich nach der Marktnähe des Vorhabens und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse sowie dem technisch-wissenschaftlichen Risiko der Entwicklung. Als mögliche Förderhöchstsätze gelten die Beihilfesätze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union (AGVO).

Für die Beantragung der Förderung sind zunächst plausible Annahmen notwendig. Die Entscheidung über die Förderquote ist Ergebnis einer vertieften Einzelfallprüfung, die in der zweiten Verfahrensstufe auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen erfolgt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die im Einzelfall mit bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Für Einrichtungen der großen Wissenschaftsorganisationen (HGF, FhG, MPG, WGL) und andere Forschungseinrichtungen, bei denen eine kostenbasierte Bemessungsgrundlage zugelassen ist, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten in der Regel mit bis zu 80 Prozent förderfähig.

Darüberhinausgehende Gesamtförderquoten für Verbünde, Vorgaben zur Zusammensetzung der Konsortien oder ähnliche Beschränkungen gibt es im TTP LB nicht. Hinsichtlich der maximalen unternehmensbezogenen Zuwendungen sind die Schwellenwerte in Artikel 4 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu beachten.


Wie wird die Förderung beantragt?

Das Antragsverfahren ist zweistufig (Skizze und Vollantrag) und wird über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ abgewickelt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage zur Einreichung von Skizzen vorgesehen. Die Stichtage für die Einreichung von Skizzen für das Jahr 2024 stehen aktuell noch nicht fest.

Die Vorlage für die Projektskizze finden Sie hier als PDF (PDF, 200 KB) und als Word (DOCX, 40 KB).


Wo gibt es weitere Informationen zum Technologietransfer-Programm Leichtbau?

Informationen zum TTP LB und zu den Förderrahmenbedingungen können Sie dieser Foliensammlung entnehmen.

Einblicke in die Umsetzung des Programms und Informationen zu laufenden Vorhaben bietet der Newsletter zum TTP LB. Den aktuellen Newsletter finden Sie auf dieser Seite im unteren Bereich. Abonnieren können Sie den Newsletter über den Abo-Service des BMWK.

Laufende Vorhaben zeigt der Förderkatalog des Bundes unter dem folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do?actionMode=list. Vorhaben des TTP LB finden Sie, indem Sie nach dem Förderkennzeichen „03LB*“ suchen. Der Platzhalter „*“ ist wichtig, wenn nicht ein bestimmtes Förderkennzeichen gesucht werden soll. Sie können die Suche nach Programmlinien verfeinern, indem Sie hinter „03LB“ die Zahl 1 bis 5 für die jeweilige Programmlinie eingeben. Mit „03LB2*“ werden z.B. die laufenden Vorhaben der Programmlinie 2 aufgerufen.


Wer sind die Ansprechpersonen?

Das BMWK hat den Projektträger Jülich mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt. Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an den Projektträger Jülich.

Kontakt:
Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Jülich
Postfach 610247
10923 Berlin
E-Mail: bmwk-leichtbau@fz-juelich.de
Telefon: 030/20199-3622