Die Stärkung der Ausrüster- und Zulieferindustrie in Deutschland ist erklärtes Ziel der Bundesregierung und in der vom Bundeskabinett verabschiedeten Luftfahrtstrategie verankert.

Die deutsche Luftfahrtindustrie soll wesentlich zu einem umweltfreundlichen, sicheren, leistungsfähigen und passagierfreundlichen Luftfahrtsystem beitragen und damit ihre weltweite technologische Vorreiterrolle stärken. Um eine weltweit wettbewerbsfähige deutsche Ausrüster- und Zulieferindustrie zu fördern, sollen strategische Kernkompetenzen auf Systemebene gestärkt und ambitionierte Produktkonzepte ermöglicht werden.

Ein wichtiges Instrument in diesem Zusammenhang ist das Luftfahrzeugausrüsterprogramm, denn die langfristigen Innovations- und Entwicklungszyklen stellt die deutsche Ausrüster- und Zulieferindustrie vor große Herausforderungen beim Thema Finanzierung.

Mit dem Luftfahrzeugausrüsterprogramm fördert das BMWK anteilig Forschungs- und Technologievorhaben von Unternehmen aus dem Luft- und Raumfahrzeugbau, einschließlich Triebwerkshersteller, in der zivilen, kommerziellen Luftfahrt am Standort Deutschland durch Darlehen zur Begrenzung von Entwicklungsrisiken. Das BMWK hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt, diese Teilfinanzierung der Entwicklungskosten (max. in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten) durch verzinsliche, teilweise bedingt rückzahlbare Darlehen zu gewähren.

Damit ergänzt dieses Darlehensprogramm im Bereich der experimentellen Entwicklung für Luftfahrzeugausrüster die anderen Förderinstrumente des Bundes wie das Luftfahrtforschungsprogramm und fördert nachhaltig die eigenständigen Entwicklungskompetenzen der deutschen Luftfahrtindustrie.

Die Bekanntmachung des Luftfahrzeugausrüsterprogramms vom 14. November 2018 finden Sie hier (PDF, 505 KB) und die Änderungs-Bekanntmachung vom 21. Oktober 2019 hier (PDF, 235 KB).