Wer prüft die Prüfer?

Mit einer Akkreditierung wird die Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen überprüft und beurteilt. Eine erfolgreiche Akkreditierung ist die Bestätigung von unabhängiger dritter Seite, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die (fachliche) Kompetenz zur Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten besitzt.

Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 765/2008 (PDF, 161 KB) ist dies in der gesamten Europäischen Union (EU) eine hoheitliche Aufgabe und wird in den jeweiligen Mitgliedsstaaten durch eine einzige nationale Akkreditierungsstelle wahrgenommen. In Deutschland ist dies die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).

Der im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemäß Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) eingerichtete Akkreditierungsbeirat hat die Aufgabe, die Bundesregierung und die nationale Akkreditierungsstelle in Fragen der Akkreditierung zu beraten und zu unterstützen.
Die Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats wurde bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung eingerichtet: www.akb.bam.de.

Akkreditierung schafft Vergleichbarkeit und Vertrauen

Die Akkreditierung bildet die Grundlage, um die Vergleichbarkeit von Konformitätsbewertungen zu sichern und um Vertrauen in Wirtschaft und Verwaltung in diese Bewertungen zu schaffen. Für den Verbraucher ist dies der Nachweis der Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung. Sie erspart kostspielige doppelte Überprüfungen durch die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten und Prüfberichten, trägt somit zum Abbau von technischen Handelshemmnissen bei und erleichtert den Warenverkehr.

Die Akkreditierung kann durch den Gesetzgeber als Voraussetzung für das Tätigwerden einer Konformitätsbewertungsstelle gefordert werden, wenn Konformitätsbewertung in einem sensiblen Bereich wie Verbraucher-, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz stattfindet. Darüber hinaus nutzen Konformitätsbewertungsstellen das Instrument der Akkreditierung, um dem Markt und dem Kunden ihre eigene Kompetenz zu demonstrieren (so genannter freiwilliger, nicht geregelter Bereich).

Die Kompetenz der nationalen Akkreditierungsstellen in Europa wird durch eine gegenseitige Beurteilung ("Beurteilung unter Gleichen") sicher gestellt. Diese Überprüfungen werden von der Europäischen Kooperation für Akkreditierung (European Cooperation for accreditation - EA) durchgeführt.