Strommast mit Windrädern; Quelle: fotolia.com/thomaslerchphoto

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Die Verordnung setzt eine Verordnungsermächtigung um, die im Juli 2017 durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz geschaffen wurde. Die Verordnung sieht vor, dass die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze schrittweise bundesweit vereinheitlicht werden. Der Umsetzungsprozess beginnt, wie im Gesetz vorgesehen, ab dem 1. Januar 2019 und wird zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein. Die Angleichung erfolgt in fünf gleich großen Schritten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte am 19. März 2018 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Bis zum 3. April 2018 konnten Stellungnahmen eingereicht werden. Das Bundeskabinett hat den Verordnungsentwurf am 25. April 2018 verabschiedet. Die Verordnung ist am 29. Juni 2018 in Kraft getreten.