Die Verordnung greift die allgemeinen Regelungen des im April 2016 in Kraft getretenen Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes auf und ergänzt dieses in zahlreichen Detailfragen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verordnungen:

  • Vergabeverordnung (VgV) in Artikel 1, in der die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber näher ausgestaltet wird (sog. "klassische Auftragsvergabe").
  • Sektorenverordnung (SektVO) in Artikel 2, die für Vergaben von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber Regelungen trifft.
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Artikel 3, die als neu zu erlassende Rechtsverordnung erstmals umfassende Bestimmungen für Bau- und Dienstleistungskonzessionen enthält.
  • Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) in Artikel 4, mit der erstmals eine Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt wird.
  • Die Artikel 5 bis 7 enthalten Folgeänderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie in anderen Rechtstexten und Bestimmungen zum Inkrafttreten/Außerkrafttreten.

Die Stellungnahmen zum Referentenentwurf finden Sie bei Einverständnis des Absenders unten auf dieser Seite. Zum Teil haben die Verbände ihre Stellungnahmen im Verlauf des Verfahrens aktualisiert; sie sind gegebenenfalls über die Internetseiten des jeweiligen Verbandes abrufbar.

Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts am 20. Januar 2016 verabschiedet. Der Bundestag hat die Verordnung auf der Grundlage eines im GWB verankerten Parlamentsvorbehalts am 25. Februar 2016 gebilligt. Der Bundesrat hat ihr am 18. März 2016 zugestimmt. Die Verordnung wurde am 14. April 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist gemeinsam mit dem Gesetz am 18. April 2016 in Kraft getreten.