Gutachter prüft Stahlmaterial

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Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMWK. Sie erhebt für ihre Nutzleistungen Gebühren und Auslagen. Die gesetzlich festgelegten (durchschnittlichen) Stundensätze müssen regelmäßig an die aktuellen Kostenentwicklungen angepasst werden.

Die Berechnungsgrundlage für die aktuelle Kostenverordnung sind die Kostenstellenberichte aus dem Jahr 2009. Die daraufhin festgelegten Stundensätze entsprechen nicht den aktuellen Kosten- und Preisentwicklungen. Mit der 16. Änderungsverordnung wird die Höhe der Gebührensätze aufgrund aktualisierter Daten angepasst. Die Berechnungsgrundlage für die Stundensätze dieser Änderungsverordnung sind die Kostenstellenberichte aus dem Jahr 2015.

Die Verordnung ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte am 20. Februar 2018 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Bis zum 7. März konnten Stellungnahmen eingereicht werden. Die Verordnung wurde am 16. März 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.