Kraftwerk mit KWK-Anlage.

© Fotolia.com/Matthias Krüttgen

Die Verordnung führt ein Ausschreibungsmodell für innovative Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Systeme und KWK-Anlagen im Segment 1 bis 50 MW ein. Die Förderung wird weiterhin in Form einer festen Zuschlagzahlung in Cent pro Kilowattstunde gewährt. Die Höhe der Zuschlagzahlung wird jedoch seit Ende 2017 über Ausschreibungen ermittelt. Die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe durch Ausschreibungen bietet dabei die Chance, die Ausbauziele kostengünstig zu erreichen. Gleichzeitig erhöhen Ausschreibungen die Kostentransparenz der Förderung.

Zu den Gebotsterminen 1. Juni und 1. Dezember werden jeweils 100 MW installierte KWK-Leistung ausgeschrieben. Die erste Ausschreibungsrunde endete am 1. Dezember 2017. Die Ausschreibungsergebnisse finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Die Ausschreibungen werden in einem begrenzten Umfang für KWK-Anlagen im europäischen Ausland geöffnet, um insbesondere die regionale Zusammenarbeit mit den sogenannten „elektrischen Nachbarn“ zu stärken. Damit wird die bereits im Strommarktgesetz angelegte konsequente europäische Ausrichtung des „Strommarkts 2.0“ aufgegriffen. Der Ansatz folgt dem Vorbild des EEG 2017. Die Ausschreibungen werden grundsätzlich von der Bundesnetzagentur als ausschreibende Stelle durchgeführt. Um deren Verwaltungsaufwand haushaltsneutral durch Gebühren zu finanzieren, wird zugleich der Anwendungsbereich der Verordnung über Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Ausschreibungsgebührenverordnung – Aus-GebV) um Ausschreibungen nach der KWK-Ausschreibungsverordnung erweitert. Zudem wird die Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes geändert und insbesondere um das Zulassungsverfahren innovativer KWK-Systeme ergänzt.

Das BMWK hat am 19. April 2017 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 26. April 2017 übermittelt werden und sind bei Einverständnis des Absenders hier abrufbar. Am 17. Mai 2017 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Mantelverordnung zur Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme sowie zur Einführung von gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen verabschiedet. Die Verordnung wurde von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundestages vom 29. Juni 2017 beschlossen. Sie ist am 18. August 2017 in Kraft getreten.