Ziel des Gesetzes ist es, die Kohleverstromung in Deutschland planbar und wirtschaftlich vernünftig zu beenden und den Umbau der Energieversorgung auf nachhaltige Energie voranzutreiben. Mit dem Gesetz werden die vorangegangenen Verständigungen zum Braunkohleausstiegspfad umgesetzt ebenso wie die Regelungen zum Steinkohleausstieg.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 23. Januar 2020 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Insgesamt sind 50 Stellungnahmen eingegangen. Alle Absender haben der Veröffentlichung ihrer Stellungnahmen zugestimmt.

Das Gesetz wurde am 3. Juli 2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 14. August 2020 in Kraft getreten.

Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Bestandteile:
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)

Kohleausstiegsgesetz mit folgenden Hauptbestandteilen:

Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KvbG)

  • Reduzierung und Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung
  • Anpassungsgeld (zusätzlich Änderung des Sozialgesetzbuches Sechstes Buch (VI) sowie des Einkommensteuergesetzes)
  • Förderrichtlinie Energieintensive Unternehmen
  • Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

  • Übertragung des Versorgungssicherheitsmonitorings auf BNetzA
  • Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten

Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

  • Verankerung des Ziels von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch wird verankert

Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

  • Verlängerung bis 2030 und Regelungen zur Weiterentwicklung der KWK
  • Folgeänderungen: Änderung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung und der KWK-Ausschreibungsverordnung

Änderung des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen

  • Löschung der freigewordenen CO2-Zertifikate aus dem EU-ETS

Plus weitere Folgeänderungen