Das Gesetz hat das Ziel, die Rahmenbedingungen für Windenergie auf See so zu gestalten, dass ein Ausbau gemäß dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung erreichbar wird. Das Programm sieht vor, mehr Strom aus Windenergie auf dem Meer zu gewinnen und die Leistung bis zum Jahr 2030 von 15 Gigawatt auf 20 Gigawatt zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Änderungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften nötig.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 26. Mai 2020 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 28. Mai 2020, 15 Uhr eingereicht werden. Insgesamt sind 19 Stellungnahmen eingegangen. 18 Absender haben der Veröffentlichung ihrer Stellungnahme zugestimmt. Das Unternehmen wpd offshore GmbH hat der Veröffentlichung seiner Stellungnahme nicht zugestimmt.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 3. Juni 2020 verabschiedet. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 5. November 2020 beschlossen. Das Gesetz wurde am 9. Dezember 2020 verkündet und ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten.