Mit der Gesetzesänderung sollen Kommunen in strukturschwachen Regionen noch besser unterstützt werden, notwendigen Straßenausbau bei der Anbindung von Gewerbegebieten zu finanzieren.

Die investive Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des GRWG) ist einer der wichtigsten Wirkungsbereiche im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Erschließung von Gewerbegebieten ist ein wichtiger Bereich“ (Teil II, Abschnitt B Ziffer 3.2.1 GRW Koordinierungsrahmen in der Version vom 01.03.2021). Zur verkehrlichen Anbindung der GRW-geförderten Industrie- und Gewerbegebiete ist auch der Bau und Ausbau von Straßen in kommunaler Verwaltung im Rahmen der GRW förderfähig. Ausbaumaßnahmen an Landes- und Bundesstraßen, die in einigen Fällen zu einer bedarfsgerechte Anbindung erforderlich werden, waren jedoch bislang über die GRW grundsätzlich nicht förderfähig. Die zuständigen Gemeinden können diese zumeist teuren Maßnahmen oft nicht finanzieren, sodass entweder an sich sinnvolle Gewerbegebietsentwicklungen nicht umgesetzt werden oder mit GRW-Mitteln ausgebaute Gewerbegebiete nicht befriedigend genutzt werden können sowie die Vermarktung der Flächen erheblich erschwert wird.

Mit dem Änderungsgesetz wird der GRW-Förderausschluss für Landesmaßnahmen (§ 2 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 GRWG) durch Neufassung von § 2 Absatz 3 GRWG im Bereich des Straßenbaus in begrenztem Umfang aufgehoben, sofern straßenbauliche Maßnahmen als Ergänzung sonstiger förderfähiger Maßnahmen anzusehen sind und nicht ohnehin aus Bundes- oder Landesmitteln finanziert werden. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Fördermöglichkeiten der GRW zu erweitern, um strukturschwache Regionen noch besser unterstützen zu können. Eine Änderung der jährlichen GRW-Mittelausstattung ist dabei nicht vorgesehen.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 28. Oktober 2020 beschlossen, der Bundestag am 4. März 2021 und der Bundesrat am 26. März 2021. Am 22. April 2021 ist das Gesetz in Kraft getreten.

Die Anpassung des GRW-Koordinierungsrahmens zur Umsetzung der Fördererweiterung wird zeitnah angestrebt.