Karte zu Zentral-Amerika zum Beitritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen der Europäischen Union mit Kolumbien und Peru.

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Das mit Peru und Kolumbien geschlossene Handelsübereinkommen beinhaltet die Möglichkeit eines Beitritts weiterer Staaten der Andengemeinschaft. Vor diesem Hintergrund wurden die Verhandlungen mit Ecuador Mitte des Jahres 2013 aufgenommen und am 17. Juli 2014 erfolgreich zum Abschluss gebracht.

Das Protokoll über den Beitritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen wurde am 12. Dezember 2014 paraphiert und am 11. November 2016 durch die EU und ihre Mitgliedstaaten einerseits sowie durch Ecuador, Peru und Kolumbien andererseits unterzeichnet. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments erfolgte am 14. Dezember 2016. Seit 1. Januar 2017 wird das Abkommen im Verhältnis zu Ecuador vorläufig angewendet.

Für das Inkrafttreten des Beitrittsprotokolls ist die Durchführung interner Verfahren in allen EU-Mitgliedstaaten notwendig. Das Bundeskabinett hat dem hierfür erforderlichen Vertragsgesetz am 25. Januar 2017 zugestimmt, der Bundestag auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 18. Mai 2017 und der Bundesrat am 7. Juli 2017. Das Gesetz wurde am 27. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 28. Juli 2017 in Kraft.