Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors treiben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Politik offener Daten konsequent voran.

Wesentliches Ziel ist es dabei, die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten der Bundesverwaltung umfänglich auszuweiten und die Nutzungsmöglichkeiten bereitgestellter öffentlich finanzierter Daten zu vereinfachen und zu verbessern.

Durch den zu ändernden § 12a E-Government-Gesetz (EGovG) sollen erstmals die mittelbare Bundesverwaltung und Forschungsdaten der Bereitstellungspflicht unterliegen. Gleichzeitig sollen durch die Schaffung verbindlicher Open-Data-Koordinatoren der Bundesbehörden und eine Verordnungsermächtigung die Bereitstellungsprozesse und Datenformate verbessert und standardisiert werden.

Mit dem neuen Datennutzungsgesetz (DNG) soll das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) modernisiert und abgelöst werden. Zur Verbesserung der Nutzbarkeit von Daten müssen offene Daten künftig in maschinenlesbaren Formaten nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus setzt das DNG Impulse für Open-Data-Initiativen über die Grenzen der Bundesverwaltung hinaus und etabliert analog zum ersten Open-Data-Gesetz des Bundes das Prinzip „Open by default“ auch für die Datennutzung der Länder, Kommunen und öffentlicher Unternehmen in den Bereichen der Wasser-, Verkehrs- und Energieversorgung. Das DNG erweitert den Anwendungsbereich auf öffentliche Unternehmen bestimmter Bereiche der Daseinsvorsorge, schärft die Grenzen der Entgeltbemessung und bestimmt die Echtzeit-Bereitstellung dynamischer Daten sowie hochwertiger Datensätze.

Mit dem Gesetzentwurf wird auch die im Jahr 2019 neugefassten EU-Richtlinie 2019/1024 (Open-Data- und Public Sector Information-Directive) umgesetzt.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 10. Februar 2021 beschlossen. Die Verbände- und Länderanhörung zum Gesetzentwurf wurde am 17. Dezember 2020 eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 12. Januar 2021 eingereicht werden. Insgesamt sind 52 Stellungnahmen eingegangen.