Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) enthält in § 71 Nummer 5 die Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zur Ausgestaltung von Kriterien zur Vergabe von Bereichen für die sonstige Energiegewinnung. Die Verordnung zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (SoEnergieV) regelt die Vergabe dieser Bereiche anhand objektiver, nachvollziehbarer, diskriminierungsfreier und effizienter Kriterien. Ziel ist, die praktische Erprobung und Umsetzung von innovativen Konzepten nicht an das Netz angeschlossener Energiegewinnung räumlich geordnet und flächensparsam zu ermöglichen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) soll erstmals im Jahr 2022 ein Vergabeverfahren durchführen.

Die Länder und Verbändeanhörung zur Verordnung wurde am 11.08.2021 eingeleitet und endete am 25.08.2021.

Die SoEnergieV wurde am 24.09.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1.10.2021 in Kraft.