Das Zweite Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2666) sieht die Einrichtung eines Bewacherregisters beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Registerbehörde) zum 1. Juni 2019 vor. Der neue § 11b Absatz 9 der Gewerbeordnung enthält in diesem Zusammenhang eine Ermächtigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung über das Bewacherregister zu erlassen.

Die Verordnung regelt gemäß § 11b Absatz 9 der Gewerbeordnung Einzelheiten zu den im Register gespeicherten Datensätzen, zur Einrichtung und Führung des Registers, zum Verfahren der Datenübermittlung an und durch die Registerbehörde sowie zur Verwendung der elektronischen Schnittstellen des Registers, zum Verfahren des automatisierten Datenabrufs, zum Datenschutz und der Datensicherheit.

Das Bundesministerium hat am 19. Februar 2019 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 08. März 2019 eingereicht werden. Am 27. Juni 2019 wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 23, 882) veröffentlicht.

Die eingehenden Stellungnahmen sind zur Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vorgesehen. Wir bitten Sie um einen entsprechenden Hinweis, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind.

Die beteiligten Bundesländer haben sich einstimmig gegen die Veröffentlichung ihrer Stellungnahmen im Internet ausgesprochen. Nachstehend finden Sie die Stellungnahmen