Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019 die Refinanzierung der Offshore-Anbindungskosten von den Netzentgelten in eine neu gestaltete Offshore-Netzumlage nach § 17f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) überführt.

Die vorliegende Verordnung soll unter anderem konkretisieren, wie diese Offshore-Netzkosten berechnet werden. Dazu werden in erster Linie die Stromnetzentgeltverordnung sowie ergänzend die Anreizregulierungsverordnung geändert. Außerdem erfolgen Anpassungen bei den Investitionsmaßnahmen in der Anreizregulierungsverordnung. Die sonstigen Änderungen betreffen die Stromnetzentgeltverordnung, die Niederspannungsanschlussverordnung und die Stromgrundversorgungsverordnung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 15. Oktober 2018 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 26. Oktober 2018 eingereicht werden. Der Bundesrat hat die Verordnung am 15. Februar 2019 beschlossen, am 21. März 2019 wurde sie im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2019, S. 333) verkündet. Am Tag darauf ist sie in Kraft getreten.