Durch die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit werden die geänderten Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in Kraft gesetzt. Der weit überwiegende Teil der Regelungen zu Bauvergaben ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ergibt sich aus den Abschnitten 2 und 3 der VOB/A.

Die VOB/A wird durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitet und verabschiedet. Dieser hat die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A vorwiegend redaktionell geändert und dabei unter anderem Gesetzes- und Rechtsverordnungsänderungen nachvollzogen. Daneben wurden einige Änderungen und Erleichterungen, die in dem für die Bauvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Abschnitt 1 der VOB/A erarbeitet wurden, inhaltsgleich auf die Vergabe von Bauleistungen im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte (VOB/A EU und VOB/A VS) übertragen.

Die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A werden durch Änderung der Verweise in der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit auf die VOB/A in Kraft gesetzt. Mit der Überarbeitung und Inkraftsetzung der VOB/A setzt die Bundesregierung einen der Aufträge des Koalitionsvertrags für die 19. Legislaturperiode um. Der Koalitionsvertrag enthält unter anderem den Auftrag, die VOB zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln.

Unabhängig von der Inkraftsetzung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen durch diese Änderungsverordnung enthält der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode zugleich den Auftrag an die Bundesregierung, zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung zu prüfen. Die Bundesregierung hat den Prüfauftrag aufgegriffen und eine Arbeitsgruppe eingerichtet. In der Arbeitsgruppe wirken unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, von Verbänden insbesondere der Bauwirtschaft, der Anwaltschaft und der Rechtsprechung mit. Das Ziel der Erörterungen in der Arbeitsgruppe ist die Vorbereitung einer politischen Entscheidung über die Frage, ob die Verfahrensregeln für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge zukünftig weiterhin durch den DVA in der VOB/A geregelt werden sollen, oder ob und gegebenenfalls wie das Vergaberecht ohne Vorfestlegung auf einen möglichen Lösungsansatz vereinheitlicht werden soll. Hierzu soll die Arbeitsgruppe nach ergebnisoffener Diskussion die Argumente in einem Bericht zusammentragen, der im September 2019 vorgelegt werden soll.

Das Bundesministerium hat am 22. März 2019 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 29. März 2019 übermittelt werden. Die Verordnung wurde am 17. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 27, 1081) verkündet.