Die Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung dient der Ausgestaltung der Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der Kosten und Entgelte für den Zugang zu reinen Wasserstoffnetzen. Sie konkretisiert neben Grundsätzen der Bildung von Entgelten für den Zugang zu Wasserstoffnetzen im Wesentlichen die Vorgaben für die Ermittlung der zugrunde liegenden Netzkosten aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Verordnung gilt nur für Betreiber von Wasserstoffnetzen, die eine wirksame Erklärung nach § 28j EnWG abgeben und sich somit freiwillig der Regulierung unterwerfen. Vor diesem Hintergrund schafft die Verordnung die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für anstehende Investitionsentscheidungen.

Der Verordnungsentwurf enthält in Artikel 1 die neue Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und in Artikel 2 eine Folgeänderung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).

Die Bundesregierung hat den vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung am 22.09.2021 verabschiedet.

Der Bundesrat hat der Verordnung am 05.11.2021 ohne Änderungen zugestimmt.

Die Verordnung wurde am 30.11.2021 verkündet (BGBl. I S. 4955) und tritt am 01.12.2021 in Kraft.