Der Bundesrat hatte am 25. Juni 2021 der ursprünglich eingebrachten „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ nur mit Maßgabe verschiedener Änderungen zugestimmt, die nach gründlicher Prüfung nicht vollständig übernommen werden konnten. Da aus formalen Gründen solche Maßgaben generell nur in ihrer Gesamtheit angenommen werden können, ist die Verordnung bei Nichtübernahme einzelner Maßgaben insgesamt neu zu fassen und erneut in das Verordnungsverfahren einzubringen. Vor dem Hintergrund ist die vorliegende, punktuell ergänzte Neufassung erstellt worden.

Die Verordnung dient auch weiterhin der Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944 im Bereich der Vorgaben zu Verbraucherrechten und der Anpassung der Grundversorgungsverordnungen an die mittlerweile in Kraft getretenen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, auf dessen Grundlage die Verordnungen erlassen werden.

Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 17. August 2021 eingereicht werden. Es sind zwei Stellungnahmen eingegangen, deren Absender der Veröffentlichung zugestimmt haben.