Der Prüfungsmodus für das Wirtschaftsprüferexamen ist nicht mehr zeitgemäß. Den zu prüfenden Personen wird zum Examenszeitpunkt eine erhebliche Stoffmenge in vier relativ heterogenen Prüfungsgebieten in nur einem als Blockprüfung durchgeführten Prüfungstermin abverlangt. Gleichzeitig haben der Umfang und die Komplexität des geprüften Stoffs im Zuge der wirtschaftlichen, technischen und regulatorischen Entwicklungen zugenommen.

Die Folge: Im ersten Durchlauf des Examens bestehen nur ca. 20 Prozent der Personen, die eine Vollprüfung absolvieren, das Wirtschaftsprüferexamen. Dementsprechend gilt das Wirtschaftsprüferexamen als eines der schwierigsten Examen in Deutschland. Dieses Examen ist als Blockprüfung zunehmend weniger attraktiv und erschwert die Nachwuchsgewinnung für den Berufsstand. Die Zahl der Vollprüfungen nimmt seit Jahren kontinuierlich ab und hat sich zwischen 2004 und 2017 nahezu halbiert. Das Wirtschaftsprüferexamen in seiner aktuellen Form ist ein wichtiger Grund dafür, dass sich qualifizierter Nachwuchs gegen den Beruf des Wirtschaftsprüfers entscheidet. Die zu prüfenden Personen, die sich oftmals nach Absolvierung eines universitären Studiums schon seit mehreren Jahren in beruflichen Anstellungsverhältnissen befinden, können die mit dem Prüfungsverfahren einer Blockprüfung verbundene Zäsur häufig nicht mit ihrer beruflichen und familiären Lebensplanung vereinbaren.

Um diesen Umstand zu ändern, soll das Prüfverfahren für das Wirtschaftsprüferexamen modernisiert werden. An die Stelle einer Blockprüfung soll künftig ein modularisiertes Prüfungsverfahren treten, das sich besser an die Ausbildungs- und Lebenswirklichkeit der zu prüfenden Personen anpasst und eine flexiblere persönliche und berufliche Lebensplanung ermöglicht. Dazu muss die Prüfungsverordnung für Wirtschaftsprüfer entsprechend neu gefasst werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 29. Oktober 2018 die Anhörung der Länder, Kammern und Verbände eingeleitet. Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 16. November 2018 eingereicht werden. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 4 Seite 78 vom 15.02.2019 verkündet worden.