Mit dem Gesetzentwurf soll es erstens ermöglicht werden, die Verfahrensdauer bei der Umplanung von Braunkohletagebauen zu verkürzen und zu beschleunigen. Mit dem beschlossenen Kohleausstieg kann sich auch der Abbau ändern. Die Tagebaue müssen dann unter Umständen neu genehmigt werden.

Zweitens sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 umgesetzt werden, soweit sie das Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen nach dem Bundesberggesetz betreffen.

Drittens soll mit dem Gesetzentwurf klargestellt werden, dass der für die Dekarbonisierung der Wirtschaft wichtige Rohstoff Lithium in allen Formen als „bergfreier Bodenschatz“ im Sinne des Bundesberggesetzes gilt.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 10. Februar 2021 beschlossen. Die Verbände- und Länderanhörung zum Gesetzentwurf wurde am 15. Dezember 2020 eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 12. Januar 2021 eingereicht werden.

Die folgenden Bundesländer haben eine Stellungnahme abgegeben, einer Veröffentlichung jedoch nicht zugestimmt: Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.