Mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf wird die europäische Rahmenverordnung EBS (Regulation on European Business Statistics) im Bereich des Außenhandels in nationales Recht umgesetzt.

Der inhaltliche Schwerpunkt bei der Umsetzung von EBS im Außenhandel liegt auf der Einführung des sogenannten Einstromverfahrens: Nach den neuen europäischen Vorgaben sind die Mitgliedstaaten künftig nicht mehr verpflichtet, Daten über Wareneingänge aus anderen Mitgliedstaaten an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu melden; stattdessen wird mit der EBS-Verordnung eine Verpflichtung zum Austausch von Einzeldaten des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs, des sogenannten Intrahandels, zwischen den Statistikämtern der Mitgliedstaaten eingeführt. Dies führt perspektivisch zu deutlichen Entlastungen der Unternehmen von Berichtspflichten. Bis eine hinreichende Datenqualität unter dem neuen Verfahren sichergestellt ist, sieht die deutsche Umsetzung gegenwärtig eine komplementäre Einführung zur bestehenden Vorgehensweise vor.

In den Entwurf wurden in Form eines Artikelgesetzes weitere anstehende Gesetzesvorhaben aus der Wirtschaftsstatistik integriert, um ein effizientes Verfahren zu gewährleisten. Dies betrifft unter anderem Regelungen zu Bußgeldobergrenzen in den Fachstatistikgesetzen, die von der Regelung in § 23 Bundesstatistikgesetz (BStatG) abweichen, zur besseren Abbildung von multinationalen Unternehmensgruppen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und den Wirtschaftsstatistiken sowie zur Nutzung von Verwaltungsdaten in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und anderen Statistiken.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 18. Dezember 2020 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Die Frist für die Stellungnahmen der Länder, Kommunalen Spitzenverbände, Verbände und weiterer Beteiligter endete am 15. Januar 2021. Es sind nachstehende Stellungnahmen eingegangen, deren Absender der Veröffentlichung ihrer Stellungnahmen zugestimmt haben. Darüber hinaus hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg eine Stellungnahme abgegeben

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 10. Februar 2021 gebilligt.

Die Europäische Zentralbank hat am 12. März 2021 eine Stellungnahme abgegeben.

Der Bundesrat hat am 26. März 2021 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben; das Kabinett hat hierzu am 14. April 2021 eine Gegenäußerung der Bundesregierung beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 6. Mai 2021 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf unverändert angenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 28. Mai 2021 zugestimmt. Das Gesetz wurde am 17. Juni 2021 im BGBl. I S. 1751 verkündet; die Regelungsteile treten am 18. Juni 2021 und am 1. Januar 2022 in Kraft.

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland am 28. Mai 2021 zugestimmt. Die Verordnung wurde am 16. Juli 2021 im BGBl. I S. 2580 verkündet.