Der Entwurf zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes (VerdStatG) sieht vor, die Verdiensterhebung in weiten Teilen zu digitalisieren und gleichzeitig an die sich ändernden Wünsche der Nutzer anzupassen.

Mit der Reform werden die vierteljährliche Verdiensterhebung und die vierjährige Verdienststrukturerhebung zusammengeführt und auf eine monatliche Erhebung von Einzeldaten umgestellt. Die künftige Erhebung sieht eine umfassende Automatisierung und Digitalisierung inklusive dem Einsatz von künstlicher Intelligenz vor. Durch die weitgehend automatisierte Meldung von Daten, die in den Lohnbuchhaltungen der Unternehmen bereits vorliegen, sowie durch den Verzicht auf bisherige Erhebungsmerkmale wie Angaben zur Leistungsgruppe, deren Bereitstellung für die Unternehmen aufwändig ist, sollen die befragten Unternehmen insgesamt nicht zusätzlich belastet werden.

Die neue amtliche Datengrundlage wird detaillierte Analysen zur Wirkung des Mindestlohns, zur Einkommensverteilung sowie zum sogenannten Gender Pay Gap ermöglichen, dem Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern. Darüber hinaus wird es möglich sein, die Lohnentwicklung von Auszubildenden zeitnah statistisch nachzuweisen.

Am 20. November 2019 wurde die Anhörung der Länder und der Verbände eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 18. Dezember 2019 abgegeben werden. Insgesamt sind 7 Stellungnahmen eingegangen; alle Absender haben der Veröffentlichung ihrer Stellungnahmen zugestimmt.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. Februar 2020 beschlossen. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgegeben; das Kabinett hat hierzu am 20. Mai 2020 eine Gegenäußerung der Bundesregierung beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2020 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf unverändert angenommen. Der Bundesrat hat am 3. Juli über den Gesetzentwurf entschieden und gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt.

Das Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes wurde am 18. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten.