Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat als zuständiger Verordnungsgeber den Entwurf der Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV) zur Umsetzung von Änderungen des europäischen ins nationale Recht erstellt. Der Entwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Wesentliche Inhalte des Entwurfs:

Durch die umfassende Novelle sollen die Verständlichkeit und Lesbarkeit der PAngV insgesamt verbessert werden. Im Rahmen der Novellierung erfolgt aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben eine Neuaufnahme von Vorgaben für Preisermäßigungen für durch Händler angebotene Erzeugnisse. Hierdurch werden die Verbraucher besser über die Preisgestaltung des Handels vor einer Preisermäßigung informiert. Insbesondere werden so kurzfristige vorherige Preiserhöhungen zur Verbesserung des Werbeeffektes unterbunden.

Von den in der Richtlinie (EU) 2019/2161 für die Mitgliedstaaten vorgesehenen Ausnahmeregelungen wird Gebrauch gemacht. So wird der vereinfachte Abverkauf leicht verderblicher Lebensmittel auf leicht verderbliche und kurz haltbare Waren erweitert und Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdaten ablaufen, in diese Kategorie miteinbezogen. Dies wirkt der Lebensmittelverschwendung entgegen und unterstützt die Nachhaltigkeitsbestrebungen sowohl der Bundesregierung als auch des Handels.

Neben der Umsetzung von EU-Recht sieht der Entwurf der Novelle aufgrund von Rechtsprechung nationaler Gerichte Anpassungen und Klarstellungen zur Auszeichnung von Pfandbeträgen, zur Positionierung des Grundpreises sowie zu Preisangaben in Schaufenstern vor.

Ergänzend wird aus aktuellem Anlass im Entwurf zum punktuellen Aufladen von Elektromobilen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten eine neue Regelung zur Angabe des Arbeitspreises je Kilowattstunde sowie die Bebußung von Verstößen dagegen in die PAngV eingefügt.

Der hier veröffentlichte Entwurf ist noch nicht ressortabgestimmt.

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