Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2021 eine Formulierungshilfe zur Anpassung postrechtlicher Vorgaben beschlossen.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Mai 2020 Teile der aktuellen Entgeltregulierungspraxis im Postbereich beanstandet hat, hat das Bundeskabinett nun Anpassungen im Postgesetz und zwei begleitenden Verordnungen beschlossen. Damit wird die Entgeltregulierung wieder auf eine tragfähige rechtliche Grundlage gestellt. Die Anpassungen werden in Form einer Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen zu einer bereits im Bundestag befindlichen Länderinitiative zur Anpassung postgesetzlicher Regelungen (Bundestags-Drucksache 19/20347) umgesetzt.

Die Bundesregierung hat diese notwendigen Anpassungen zum Anlass genommen, weitere Punkte im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Wettbewerber und des Bürokratieabbaus adressiert:

  • Das Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur steht Postkunden schon seit vielen Jahren zur Verfügung. Die Schlichtungsstelle kann angerufen werden, wenn bei der Inanspruchnahme von Standardpostdienstleistungen etwas schief geht, die Sendung beispielsweise nicht ankommt oder beschädigt wird. Vielfach scheitert das derzeit für beide Seiten freiwillige Verfahren an der Weigerung von Postdienstleistern, am Verfahren teilzunehmen. Um diese Situation zu verbessern, sind Postdienstleister in Zukunft verpflichtet am Schlichtungsverfahren teilzunehmen, wenn Verbraucher die Schlichtungsstelle anrufen.
  • Zum Schutz der Wettbewerber vor unzulässigen Preisgestaltungen marktbeherrschender Anbieter wird der Bundesnetzagentur in Zukunft das Instrument der Preis-Kosten-Scheren-Prüfung zur Verfügung stehen. Dieses Instrument der Entgeltkontrolle, dessen Einführung Wettbewerber und die Monopolkommission gefordert haben, hat sich bereits im Telekommunikationsrecht und im allgemeinen Wettbewerbsrecht bewährt.
  • Kleine Postdienstleister, die förmliche Zustellungen anbieten, werden von bürokratischem Aufwand entlastet. Die derzeit alle Anbieter erfassende Pflicht, Entgelte für förmliche Zustellungen vorab von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen, wird in Zukunft nur noch für marktbeherrschende Anbieter gelten.