Der Gesetzentwurf ist Teil des Energiesofortmaßnahmenpakets („Osterpaket“). Er enthält Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bereich der Netzplanung, des Netzausbaus und des Netzbetriebs. Zudem werden das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) geändert. Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferungen betreffen die Ersatz- und Grundversorgung sowie die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur gegenüber Energielieferanten, insbesondere bei aus dem Markt ausscheidenden Anbietern. Zusätzlich enthält der Entwurf auch Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis einschließlich 22. März 2022 eingereicht werden. Insgesamt sind 31 Stellungnahmen eingegangen.

Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 6. April 2022.

Weiteres Verfahren

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen; das Kabinett hat die Gegenäußerung der Bundesregierung am 25. Mai 2022 beschlossen. Der eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2022 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Ausschusses (Drucksache 20/2402) angenommen. Der Bundesrat hat den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2022 beraten und ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren lassen.

Das Gesetz wurde am 28. Juli 2022 verkündet (BGBl. I S. 1214).