Das novellierte Mess- und Eichgesetz ist zum 1.1.2015 in Kraft getreten. Damit wurden u.a. die europäischen Richtlinien 2014/31/EU (Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen) und 2014/32/EU (Messgeräterichtlinie) umgesetzt. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass einige Vorschriften redaktionell angepasst werden müssen, um der Umsetzung der Richtlinien besser Rechnung zu tragen. Durch die neuen Verordnungen zur gegenseitigen Anerkennung im nicht harmonisierten Bereich (VO 2019/515) sowie zur Marktüberwachung (VO 2019/1020) sind ebenfalls Änderungen erforderlich.

Um den besonderen Anforderungen des Energierechts Rechnung zu tragen, wird die Möglichkeit geschaffen, durch Rechtsverordnung – subdelegiert an die Bundesnetzagentur – Ausnahmen in diesem Bereich zum Rechnen mit Messwerten zu schaffen. Damit wird für die erforderlichen Rechenoperationen, insbesondere für Bilanzierungen und Abgrenzung von Eigenverbrauch, Rechtssicherheit geschaffen.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 10.02.2021 beschlossen.