Bei der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht wurde befristet auf drei Jahre ein Korrekturfaktor für die Eigenmittelunterlegung für das Kreditrisiko von Forderungen an KMU eingeführt. Dies dient dem Ziel, die geltenden Eigenmittelanforderungen für KMU-Kredite bis 1,5 Mio. EUR gegenüber Basel II nicht zu verteuern und die Kreditvergabe an die mittelständische Realwirtschaft nicht zu erschweren. Die Europäische Kommission erstellt bis zum 2. Januar 2017 einen Bericht über die Auswirkung des KMU-Korrekturfaktors. Der Mittelstandsbeirat forderte das BMWK auf, sich in den anstehenden Diskussionen für den dauerhaften Erhalt des Korrekturfaktors einzusetzen.