Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Haushalts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für das Jahr 2021 am 23. September 2020 im Kabinett beschlossen. Er beläuft sich in 2021 auf insgesamt rund 10,128 Mrd. €. Im Vergleich zur bisher geltenden Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2021 (7,195 Mrd. €) wächst der Etat um rd. 2,9 Mrd. €. Im Vergleich hierzu beträgt der Etat 2020 10,568 Mrd. €. Durch die beiden Nachtragshaushalte ist er von 9,210 Mrd. € um insg. 1,36 Mrd. € aufgewachsen.

Im Haushaltsjahr 2021 ergibt sich der Anstieg insbesondere aus zusätzlichen Mitteln von über 2 Mrd. € aus dem Paket zur Konjunktur- und Krisenbewältigung (KoPa).

Hier engagiert sich das BMWK mit rd. 360 Mio. € insbesondere in den Bereichen Pandemiebekämpfung und -vorsorge, konkret bei der Fließstoff- und Maskenproduktion sowie der Innovationsforschung für Schutzausrüstungen. Zusätzlich werden in diesem Bereich weitere 200 Mio. € für ein Förderprogramm zum infektionsschutzgerechten Lüften (zur Umrüstung und Verbesserung von Lüftungsanlagen) bereitgestellt.

Im Rahmen der KoPa-Zukunftsinvestitionen und der Investitionen in Klimatechnologien stehen insbesondere zusätzliche Mittel für die große außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, z.B. das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) sowie die Industrielle Gemeinschaftsforschung bereit.

Für Zukunftsinvestitionen wurden im Rahmen des KoPa bei den Fahrzeugherstellern und der Zulieferindustrie 600 Mio. € zusätzliche Mittel eingeplant. Zusätzliche Mittel stehen auch für die maritimen Technologien und den Schiffbau sowie für die Modernisierung von Flugzeugflotten bereit. Für die die Umsetzung der Wasserstoffstrategie wurden zusätzliche Mittel im Einzelplan (internationale Projekte) und im Energie- und Klimafonds (EKF) (nationale Forschung) bereitgestellt. Die Reallabore der Energiewende i.H.v. 100 Mio. € - die mit dem Haushalt 2020 aus dem Einzelplan in den EKF verlagert wurden - werden 2021 wieder im Einzelplan etatisiert. Hintergrund der Verlagerung ist die geplante Verstärkung der Reallabore der Energiewende durch Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen nach dem Strukturstärkungsgesetz.

Neben den Corona-bedingten und auf das KoPa zurückgehenden Ausgaben, sind die Mittel für die Raumfahrt erneut angehoben worden. Insbesondere für die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der ESA stehen zusätzliche 65 Mio. € zur Verfügung. Das BMWK partizipiert außerdem an den zusätzlichen Mitteln aus der 3. Tranche Künstliche Intelligenz (KI) i.H.v. insges. 500 Mio. € über den Finanzplanungszeitraum anteilig mit insgesamt 132 Mio. €, davon allein 23 Mio. € in 2021.

Zur Förderung der Digitalisierung des Verlagswesens stehen 180 Mio. € bereit. Für strategische Projekte der Wirtschaftsförderung in Afrika werden 20 Mio. € zur Verfügung gestellt. Im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg sind erstmals Mittel für die Zahlung von Anpassungsgeldern an im Braunkohleabbau beschäftige Arbeitnehmer vorgesehen.

Details zu den Haushaltsansätzen können der als Anlage beigefügten Ausgabenübersicht entnommen werden.

Zu den einzelnen Politikbereichen:

Pandemievorsorge und -bewältigung

Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Pandemievorsorge und -bewältigung, die mit dem KoPa beschlossenen wurden, stehen in 2021 im Kapitel 0910 insgesamt 363 Mio. € bereit. Die Mittel, die sich im Finanzplanzeitraum 2020-2024 auf insgesamt 742 Mio. € belaufen, verteilen sich auf verschiedene Maßnahmen. Es sollen Innovationen im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung angereizt werden. Investitionszuschüsse zur Ausweitung der Produktion von Vorprodukten für die Herstellung von medizinischen Schutzgütern gewährt werden. Gefördert werden außerdem Produktionsanlagen für persönliche Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte.

Innovation, Technologie und Neue Mobilität

  • Innovationsförderung und -beratung
    Zur Stärkung des innovativen Mittelstands ist es erklärtes Ziel des BMWK, mit Hilfe von Fördermaßnahmen zu mehr Wachstum, Innovation und Beschäftigung beizutragen und damit den Wettbewerbsstandort Deutschland weiter zu stärken. Im Zentrum der Förderung steht dabei das technologieoffene Zentrale Innovationsprogramm (ZIM). Das Programm wird stark vom innovativen Mittelstand – insbesondere von kleineren Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern – nachgefragt. Mit steigenden Antragszahlen für das kommende Jahr wird gerechnet. Die Bundesregierung stellt Mittel von rund 546 Mio. € dafür bereit. Mindestens 40% dieser Mittel stehen für Projekte in strukturschwachen Regionen zur Verfügung.


    Mit der Durchführung der Pilotförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ werden mehrere Aufträge aus dem Koalitionsvertrag adressiert: Die Förderung datengetriebener Geschäftsmodelle, die Stärkung kreativwirtschaftlicher Innovationen sowie die Unterstützung sozialer Innovationen. Für das Programm stehen Mittel i.H.v. mehr als 15,5 Mio. € zur Verfügung.

    Das Beratungsprogramm go-Inno unterstützt mit mehr als 7 Mio. € kleine und mittlere Unternehmen mit technologischem Potential bei Produkt- und Prozessinnovationen in Form von Gutscheinen für speziell ausgerichtete, qualifizierte Beratungen.

  • Technologie- und Innovationstransfer
    Die Bundesregierung unterstützt den Technologie- und Innovationstransfer im Haushaltsjahr 2021 mit rund 43 Mio. €. Mit der Förderung sollen die Sicherung und Nutzung von geistigem Eigentum, die wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen und Erfindungen aus öffentlicher Forschung und die Nutzung des kreativen Potentials kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Zum anderen wird die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards gefördert.

    Durch die gezielte Unterstützung von Sprunginnovationen sollen hochinnovative neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entstehen, mit denen neue Hochtechnologiefelder, Märkte, Branchen und neue Geschäftsmodelle für die deutsche Wirtschaft erschlossen werden.
  • Industrieforschung für Unternehmen
    Für die Unterstützung der Industrieforschung für Unternehmen stehen im kommenden Jahr rund 303 Mio. € zur Verfügung. Damit werden zum einen vorwettbewerbliche Forschungsaufgaben mit hohem Innovationspotenzial gefördert und zum anderen Projekte gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen, die keine staatliche Grundfinanzierung erhalten.

    Das Programm "INNO-KOM" trägt dazu bei, die Innovationskraft speziell in strukturschwachen Regionen zu stärken. Um dem Mehrbedarf gerecht zu werden, der sich durch die räumliche Ausweitung des Fördersystems von Ostdeutschland auf alle strukturschwachen Regionen ergibt, wird das Programm im nächsten Jahr um zusätzliche 9,5 Mio. € auf rund 103 Mio. € erhöht.
  • Neue Mobilität / Maritime Technologien / Schiffbau
    Der Bereich der „Neuen Mobilität“ wird im Jahr 2021 mit rund 787 Mio. € gefördert, darunter insbesondere das Zukunftsprogramm für Fahrzeughersteller mit 600 Mio. €, die Verkehrstechnologien mit 69,7 Mio. € und die Maritime Technologie mit 64 Mio. €. Der Ansatz für die Innovationsbeihilfen Schiffbau wurde mit Hilfe der Konjunkturstärkungsmittel von 25 Mio. € auf 45 Mio. € für das Jahr 2021 aufgestockt und über die Finanzplanung fortgeschrieben.

    Die Bundesregierung unterstützt die Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit umfassend zu stärken und die Transformation dieser Industrie erfolgreich zu bewältigen. Zukunftsinvestitionen in Digitalisierung, Industrie 4.0, neue Technologien und Produkte sowie die Qualifizierung der Mitarbeiter werden Schlüsselelemente sein, um die Fahrzeugbranche in Deutschland zu stärken und widerstandsfähige Wertschöpfungsnetzwerke aufzubauen. Besonderes Augenmerk wird auf die Einbindung der KMU-Zulieferindustrie sowie die Förderung von Wissenstransfer und Innovationsclustern gelegt. Die Verkehrstechnologien umfassen im Wesentlichen die Bereiche Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien. Die Programmausgaben im Bereich Elektromobilität und Teilaspekte zum Leichtbau sind im EKF eingegliedert.
  • Digitale Agenda
    Ganz oben auf der Digitalen Agenda der Bundesregierung stehen auch im nächsten Jahr die Digitalisierung der Wirtschaft und der Übergang zur Industrie 4.0. insgesamt mehr als 461 Mio. € werden dafür von der Bundesregierung im Einzelplan des BMWK vorgesehen.

    Für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalen Agenda stellt die Mikroelektronik ein Schlüsselelement dar. Ein großer Teil der hiervon veranschlagten Mittel – rund 150 Mio. € – dienen daher der weiteren Finanzierung eines europäischen Mikroelektronikprogramms zur Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.

    Ein weiterer Schwerpunkt der Digitalen Agenda ist die Entwicklung digitaler Technologien, für die mehr als 142 Mio. € bereitgestellt werden. Aus diesen Mitteln werden auch Vorhaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz und der digitalen Infrastruktur gefördert, u.a. das Projekt GAIA-X.

    Kleinen und mittleren Unternehmen wird mit mehr als 68 Mio. € im nächsten Jahr bei der Digitalisierung durch einen praxisnahen Technologie- und Wissenstransfer geholfen werden. Ziel des Programms „Mittelstand Digital“ ist es, das ganzheitliche Verständnis für die digitale Transformation in mittelständischen Betrieben und im Handwerk zu verbessern und bei der Umsetzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken zu unterstützen. Daneben werden Maßnahmen zur Sensibilisierung und Erhöhung der IT-Sicherheit für KMU gefördert.

    Mit dem Investitionszuschussprogramm für den Digitalen Mittelstand „Digital Jetzt“ können KMU mit Zuschüssen i.H.v. 57 Mio. € für Investitionen in notwendige innovative digitale Technologien unterstützt werden.

    Für den Bereich „Potenziale der digitalen Wirtschaft“, aus dem z.B. Digitalisierung der Geschäftsprozesse von KMU finanziert werden, sind rund 31 Mio. € vorgesehen.
  • Digitale Transformation des Verlagswesens
    Um den dringend gebotenen Transformationsprozess bei der Digitalisierung im Bereich der Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblätter auch in 2021 weiter voranzutreiben, sind für entsprechende Investitionszuschüsse im Verlagswesen Fördermittel von insgesamt 200 Mio. € in den Jahren 2021 und 2022 vorgesehen. Die Mittel dienen dem Erhalt der Medienvielfalt und verbreitung in Deutschland sowie der Stärkung des Journalismus und darin tätiger Medienschaffender.
  • Luft- und Raumfahrt
    Mit dem Regierungsentwurf werden richtungsweisende Akzente auch im Bereich der Luft- und Raumfahrt gesetzt, für den in 2021 Ausgaben in Höhe von insgesamt 2,28 Mrd. € vorgesehen sind. Hervorzuheben ist insbesondere die Stärkung der institutionellen Förderung des DLR, die im Jahr 2021 auf rd. 630 Mio. € anwächst. Darin sind enthalten sind u.a. zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Mio. € für Institutsneugründungen auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz. Weitere Aufwüchse i.H.v. rund 18,9 Mio. € betreffen Institutsgründungen in den zukunftsweisenden Forschungsbereichen „Maritime Energiesysteme“ sowie „System Engineering für zukünftige Mobilität”, die bereits in den parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2020 angestoßen wurden.

    Aus zusätzlichen Mitteln des Konjunkturpaketes soll zudem die nachhaltige Modernisierung von Luftfahrzeugflotten mit einen neuen Förderprogramm unterstützt werden (200 Mio. € in 2021).

    Die Ausgaben für die Förderung der Raumfahrt sollen mit rd. 299 Mio. € (Nationales Weltraumprogramm) bzw. 920 Mio. € (ESA) auf hohem Niveau fortgeführt werden und ermöglichen weiterhin eine erfolgreiche deutsche Beteiligung an den ESA- und EU-Programmen.

Mittelstand: Gründen Wachsen Investieren

  • Berufliche Bildung und Fachkräftesicherung
    Zur Unterstützung der Fachkräftesicherung stehen für 2021 insgesamt rd. 22,5 Mio. € zur Verfügung. Darunter werden für die Hebung von inländischen und ausländischen Fachkräftepotenzialen für KMU in 2021 rd. 8,3 Mio. € bereitgestellt. Im Rahmen der Fachkräftesicherung sind u.a. als eine Maßnahme der Allianz für Aus- und Weiterbildung für sog. „Mobilitätsberater/innen“ bei den Kammern zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden rd. 3 Mio. € etatisiert.

    Die Programme zur beruflichen Bildung für den Mittelstand (rd. 90 Mio. €) unterstützen überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk sowie die Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bildungsstätten der gewerblichen Wirtschaft. Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk ist ein wichtiger Baustein im dualen System der Berufsausbildung in Deutschland. Sie sichert eine gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung jedes Handwerksberufes, unabhängig von der Spezialisierung und Ausbildungsfähigkeit der Betriebe. Im Rahmen der Mittel „Gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen“ konnte der Mehrbedarf von 12 Mio. € gedeckt werden.
  • Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft
    Für die Unterstützung und Erschließung neuer Leitmärkte im Dienstleistungssektor und zur Erschließung der Potenziale in den Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Tourismus stehen für 2021 insgesamt 15,5 Mio. € zur Verfügung.
  • Innovative Unternehmensgründungen
    Anhaltendes Ziel der Bundesregierung ist die Gründungskultur in Deutschland zu stärken und für mehr Unternehmergeist zu werben. Hierfür werden in 2021 rd. 155 Mio. € zur Verfügung gestellt. Ein Schwerpunkt bilden dabei die EXIST-Förderprogramme mit dem Ziel, eine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu etablieren und die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. Die dafür vorgesehenen Mittel werden jährlich um 12,3 Mio. € aus dem „Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen“ aufgestockt, sodass in 2021 ca. 95,5 Mio. € zuzüglich der Kofinanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für EXIST zur Verfügung stehen.
  • Förderung von Unternehmensgründungen und unternehmerischem Know-how
    Anhaltendes Ziel der Bundesregierung ist die Gründungskultur in Deutschland zu stärken und für mehr Unternehmergeist zu werben. Hierfür werden in 2021 rd. 155 Mio. € zur Verfügung gestellt.

    Für die Beratung von KMU sowie der Freien Berufe zur Steigerung unternehmerischen Knowhows stehen für 2021 insgesamt rd. 31,6 Mio. € zur Verfügung. Dies ist ein wichtiges und nachhaltiges Instrument, um die betriebsgrößenbedingten Nachteile von KMU auszugleichen, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern.
  • Regionale Wirtschaftsförderung
    Für die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind 2021 insgesamt 923 Mio. € vorgesehen. Dies sind 73 Mio. € mehr, als im Vorjahr. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder kann ein Bewilligungsrahmen für neue Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen wirtschaftsnahmen Infrastruktur von rund 1,8 Mrd. € in strukturschwache Regionen mobilisiert werden. Der Aufwuchs dient unter anderem dazu, den Mehrbedarf für das seit Januar 2020 in Kraft getretene „Gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen“ zu decken. Der Mehrbedarf ergibt sich durch die räumliche Ausweitung von Ostdeutschland auf alle strukturschwachen Regionen.
  • Schwerpunktvorhaben des Beauftragten für die neuen Bundesländer
    Für Schwerpunktvorhaben des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer stehen in 2021 4,3 Mio. € für zur Verfügung.

Energie und Nachhaltigkeit

  • Energieforschung
    Für die Projektförderung der angewandten Forschung und Entwicklung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz stehen, inkl. der Mittel aus dem Konjunkturpaket, in 2021 Mittel von rd. 594 Mio. € zur Verfügung. Gefördert werden verstärkt Themen mit systemischer und systemübergreifender Bedeutung (insbesondere Netze, Energiespeicher, Systemintegration, Sektorkopplung, Digitalisierung).

    Für die Demonstration von Energietechnologien im systemischen Zusammenhang und in industrierelevanter Größenordnung werden im neunen Format „Reallabore der Energiewende“ 100 Mio. € bereitgestellt.
  • Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohlesubventionen
    Für die fortlaufende Sanierung und Rekultivierung der ehemaligen Uranerzbergbauflächen in Sachsen und Thüringen durch die Wismut GmbH sind für 2021 Mittel i.H.v. insgesamt 142 Mio. € vorgesehen.
  • Braunkohleausstieg
    Mit dem im August 2020 verabschiedeten Kohleausstiegsgesetz wurde das Generationenprojekt Kohleausstieg auf den Weg gebracht. Um die sozialen Folgen der Reduzierung und Beendigung der Verstromung von Braun- und Steinkohle abzufedern wird ein Anpassungsgeld für Beschäftigte ab 58 Jahren eingeführt. Dafür stehen im Jahr 2021 rund 86 Mio. € zur Verfügung. Ausgleichszahlungen für die Betreiber von Kohlekraftwerken sind im EKF etatisiert.

    Darüber hinaus sind weiterhin zur Gewährung eines Anpassungsgeldes im Steinkohlenbergbau auf Grundlage der kohlepolitischen Verständigung zum Auslaufen der subventionierten Steinkohleförderung aus dem Jahr 2007 Mittel in Höhe von 76 Mio. € veranschlagt.
  • Strukturstärkung Kohleregionen
    Um die betroffenen Regionen für die Zeit nach der Kohleverstromung aufzustellen, wurden durch die Koordinierung des BMWK zusammen mit den Ländern zahlreiche Maßnahmen zur Strukturstärkung vereinbart. Diese milliardenschwere Fördeung wird für alle Ressorts gemeinsam aus den Mitteln der allgemeinen Finanzverwaltung (Einzelplan 60) bestritten. Insgesamt kann das BMWK so allein im Jahr 2021 mit über 160 Mio. € Projekte zur ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Transformation fördern. Einzelmaßnahmen unter dem Dach des BMWK sind u.a. das STARK-Bundesprogramm mit dem u.a. Netzwerke, Kompetenzzentren und der Ausbau kommunaler Planungskapazitäten gefördert werden sowie zahlreiche investive Maßnahmen. Darunter fallen die Finanzierung der bereits im Nachtragshaushalt 2020 berücksichtigten drei neuen DLR-Institute in den Kohleregionen. Zusätzlich wird die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Cottbus ein Forschungs- und Entwicklungszentrum aufbauen und in allen Regionen Reallabore für die Energiewende ihre Arbeit aufnehmen. Im Mitteldeutschen Revier wird das Kompetenzzentrum Wärmewende eingerichtet.

Chancen der Globalisierung

  • Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft
    Die Bundesregierung hat ambitionierte Ziele zur Dekarbonisierung aller Sektoren beschlossen. Zur Erreichung dieser Ziele, insbesondere auch in der Industrie bedarf es neuer und innovativer Lösungen und Technologien. Dabei gilt Wasserstoff als eine Schlüsseltechnologie. Internationale Kooperationen sind ein wichtiger Baustein der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung. Dafür stellt die Bundesregierung 2021 insgesamt rund 390 Mio. € zur Verfügung. Die Mittel sind insbesondere zur Unterstützung internationaler Projekte im Bereich Wasserstoff unter Beteiligung der deutschen Wirtschaft vorgesehen. Zudem sollen auch weitere Aktivitäten im Rahmen multilateraler Kooperationen zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für internationale Wasserstoffwertschöpfungsketten, insbesondere von grünem Wasserstoff, unterstützt werden. Die Mittel zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie sind im EKF veranschlagt.
  • Außenwirtschaftsförderung der GTAI und AHK
    Wichtige Standbeine der Außenwirtschaftsförderung sind das Netzwerk der Auslandshandelskammern und die Außenwirtschaftsförder-und Standortmarketinggesellschaft des Bundes, Germany Trade and Invest (GTAI). Hierfür sind rund 96,5 Mio. € vorgesehen.
  • Erschließung von Auslandsmärkten
    Die verschiedenen Maßnahmen zur Exportförderung sind in einem Programm zur Erschließung von Auslandsmärkten gebündelt, wofür rund 120 Mio. € bereitstehen. Das Programm besteht u.a. aus verschiedenen Exportinitiativen, Beteiligungen an Auslandsmessen sowie dem Managerfortbildungsprogramm. Mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika wird ein gebündeltes Beratungs- und Unterstützungsangebot für deutsche Unternehmen geschaffen. Das CIRR-Festzinsprogramm soll die Zinsrisiken afrikanischer Besteller bei der Finanzierung deutscher Exporte absichern.
  • Wirtschaftsfonds für strategische Projekte in Afrika
    Mit einem Einstieg in einen Wirtschaftsfonds für strategische Projekte in Afrika i.H.v. zunächst 20 Mio. € in 2021 soll es deutschen Unternehmen erleichtert werden, gebundene Projektmittel einzusetzen. Ziel ist, ein Level Playing Field mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu erreichen. Beispielweise Frankreich, Österreich und Portugal praktizieren dieses Modell seit langem zur Förderung ihrer Wirtschaft.
  • Sonstige Maßnahmen
    Darüber hinaus werden aus diesem Kapitel auch das langfristige Großprojekt „Errichtung einer Stadtbahn in Ho Chi Minh-Stadt“, die Teilnahme Deutschlands an Weltausstellungen, Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland (u.a. WTO, ITU und IEA), Machbarkeitsstudien für im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegende Großprojekte im Ausland sowie die institutionelle Förderung der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) finanziert.

Energie- und Klimafonds (EKF)

Mit dem Regierungsentwurf wird auch der Wirtschafts- und Finanzplanentwurf des EKF vorgelegt. Hier erfolgt vor allem die Ausfinanzierung von Maßnahmen aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2020. Für die vom BMWK bewirtschafteten Titel betrifft das insbesondere die zusätzlichen Mittel für Maßnahmen des Konjunkturpakets für den Zuschuss zur Senkung der EEG-Umlage, Mobilität (Kaufprämie, Batteriezellfertigung, Landstrom), Nationale Wasserstoffstrategie und Gebäudesanierung. Außerdem sind zusätzliche Mittel für die Strompreiskompensation und Ausgleichszahlungen für die Betreiber von Kohlekraftwerken etatisiert worden. Des Weiteren wurden die Reallabore der Energiewende aus dem EKF in den Einzelplan 09 zurückgeführt.

Der Bundeszuschuss in den EKF beträgt 2021 2,45 Mrd. € (2020: 26,5 Mrd. € davon 26,2 Mrd. € zusätzlich durch den 2. Nachtragshaushalt). Die Programmausgaben im EKF belaufen sich in 2021 auf 26,76 Mrd. €, hiervon 10,8 Mrd. € zur Senkung der EEG-Umlage. Auf das BMWK entfallen in 2021 88,5% der Mittel (2020: 82,6%).

  • Senkung der EEG-Umlage
    Die Veranschlagung zur Senkung der EEG-Umlage erfolgt i.H.v. 10,8 Mrd. €, um die vom Kabinett beschlossene derzeitige Zielmarke von 6,5 Cent in 2021 und 6,0 Cent in 2022 zu erreichen.
  • Nationale Wasserstoffstrategie
    Die Nationale Wasserstoffstrategie sieht neben konkreten Maßnahmen für den kurzfristigen Hochlauf eines heimischen Wasserstoffmarktes u.a. eine eigenständige Governance-Struktur vor, mit den wesentlichen Elementen Nationaler Wasserstoffrat und Leitstelle Wasserstoff. Für die „Umsetzung der Wasserstoffstrategie“ wurde mit dem 2. Nachtragshaushalt 2020 ein Finanzvolumen von insgesamt 7 Mrd. € im EKF vorgesehen und in 2021 mit einem Ansatz von 1,7 Mrd. € fortgeführt. Es handelt sich um einen Sammeltitel, der unter Partizipation von BMBF, BMU und BMVI durch BMWK bewirtschaftet wird. Die Mittel unterliegen aktuell einer einfachen Sperre durch das BMF bis zu einer Einigung der beteiligten Ressorts.
  • Energetische Gebäudesanierung
    Gemäß den Beschlüssen des Klimakabinetts werden die bisherigen Förderprogramme CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Teile des Anreizprogramms Energieeffizienz, Marktanreizprogramm sowie Pumpen- und Heizungsoptimierung in die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integriert, weiterentwickelt und modernisiert. Für die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich stehen im Rahmen der BEG, dem größten Förderprogramm der Bundesregierung, im EKF in 2021 insgesamt 5,8 Mrd. € zur Verfügung. Das BEG leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen energie- und klimapolitischen Ziele.

Sonstige BMWK-Themen

Folgende erwähnenswerte BMWK-Vorhaben werden mit Bundesmitteln aus anderen Einzelplänen finanziert:

Das BMWK wird 2021 zur Reduzierung der Statistikpflichten mit dem Projekt „Basisregister für Unternehmensstammdaten mit einheitlicher Wirtschaftsnummer“ starten. Die hiermit verbundene Vernetzung und Digitalisierung der Register entlastet Unternehmen, da doppelte Befragungen vermieden werden können und ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau.

BMWK wird an wichtigen Themen des Zukunftspaketes das Teil des KoPa ist partizipieren. Die insoweit für Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Quanten- und Kommunikationstechnologie (KoPa 42-45) im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel müssen noch unter den teilhaben Ressorts verteilt werden.

Bei der KfW wird mit Bundesmitteln i.H.v. 10 Mrd. € ein Zukunftsfonds aufgelegt, der Wagniskapital für Start-up-Unternehmen bereitstellt.

Für die bis Ende 2020 verlängerten Antragsfrist für Überbrückungshilfen stehen zur Ausfinanzierung in 2021 noch 2 Mrd. €. bereit.